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Nr. 176

Wettbewerbsrecht

Die IHK gibt Auskünfte zu wettbewerbsrechtlichen Fragen, zur Zulässigkeit von Werbemaßnahmen und gibt Auskünfte zu Rechtsverfolgung bei Wettbewerbsverstößen. Zur gütlichen Beilegung von wettbewersrechtlichen Streitigkeiten der gewerblichen Wirtschaft ist bei der IHK eine Einigungsstelle eingerichtet.