Muster für den Nachweis der Eintragung als Steuerpflichtiger

Das Bundesministerium der Finanzen stellt eine bundeseinheitliche Bescheinigung für den Nachweis der Eintragung als Steuerpflichtiger (Unternehmer) zur Verfügung: das Vordruckmuster USt 1 TN.
Die Bescheinigung kann sowohl im Vorsteuervergütungsverfahren mit Drittstaaten als auch zur Registrierung im Ausland verwendet werden.
Sie finden das Vordruckmuster auf der Homepage des Bundesfinanzministeriums.