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Das Vordruckmuster zur Bescheinigung für Umsatzsteuerzwecke in Bearbeitungs- und Verarbeitungsfällen wurde neu aufgelegt.
Zur Registrierung im Ausland als auch für das Vorsteuervergütungsverfahren mit Drittstaaten stellt das zuständige Finanzamt eine einheitliche Bescheinigung aus.
Herrscht Unklarheit über die Ansässigkeit des Vertragspartners, ist die Steuerschuldnerschaft ungewiss. Eine Ansässigkeitsbescheinigung kann Abhilfe schaffen.
Ab dem Besteuerungszeitraum 2021 werden zur umsatzsteuerlichen Erfassung von im Ausland ansässigen Unternehmern neue Vordruckmuster eingeführt.