Bescheinigung für Umsatzsteuerzwecke in Bearbeitungs- und Verarbeitungsfällen

Die Finanzverwaltung stellt ein Vordruckmuster zur Bescheinigung für Umsatzsteuerzwecke in Bearbeitungs- und Verarbeitungsfällen für innergemeinschaftliche Lieferungen sowie Ausfuhrlieferungen zur Verfügung.
Die Musterbescheinigung kann auf der Internetseite des Bundesfinanzministeriums heruntergeladen werden.