Entgelttransparenzgesetz – Neue Pflichten für Arbeitgeber

Am 6. Juli 2017 ist das Entgelttransparenzgesetz in Kraft getreten. Ab 6. Januar 2018 haben Beschäftigte in Betrieben mit in der Regel mehr als 200 Beschäftigten einen Anspruch auf Auskunft über die Entgeltstrukturen im Unternehmen. Die neuen Transparenzregeln sollen zu mehr Lohngerechtigkeit im Erwerbsleben und damit auch zur Gleichstellung von Frauen und Männern beitragen.
Private Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten, die nach dem Handelsgesetzbuch zur Erstellung eines Lageberichts verpflichtet sind, müssen darüber hinaus in einer Anlage zu ihrem Lagebericht über den Stand der Gleichstellung informieren. Die Berichtspflicht umfasst den Bericht über im Unternehmen stattgefundene Maßnahmen zur Gleichstellung und zur Herstellung der Entgeltgleichheit von Frauen und Männern.
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat einen Leitfaden für Arbeitgeber sowie für Betriebs- und Personalräte erstellt. Mit dem „Quickcheck“ können Arbeitgeber überprüfen, ob sie von dem Gesetz betroffen sind.

Die Erstellung und Veröffentlichung von Merkblättern ist ein Service der IHK Südlicher Oberrhein für ihre Mitgliedsunternehmen. Dabei handelt es sich um eine zusammenfassende Darstellung der rechtlichen Grundlagen, die nur erste Hinweise enthält und keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt. Obwohl sie mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurden, kann eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit nicht übernommen werden.
Stand: Dezember 2017