Aus- und Weiterbildung
Weiterführende Informationen zur Prüfung, Anerkennung und Besitzstandsregelung
Wer als Unternehmer gewerblichen Güterkraftverkehr mit Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t (einschließlich Anhänger, unabhängig davon, ob es sich um PKW oder LKW handelt) betreiben will, benötigt dazu eine Erlaubnis der für den Betriebssitz zuständigen Verkehrsbehörde.
Voraussetzungen für die Genehmigungserteilung ist unter anderem das Vorliegen der fachlichen Eignung des Unternehmens in Person des Verkehrsleiters (Verkehrsleiter ist der Unternehmer selbst oder eine von ihm gegenüber der Genehmigungsbehörde benannte natürlich Person).
Der Nachweis der fachlichen Eignung erfolgt grundsätzlich durch eine Prüfung bei der zuständigen IHK, in deren Bezirk der Bewerber seinen Wohnsitz hat.
Die Prüfung besteht in der Regel aus zwei zweistündigen schriftlichen und ggf. einem ergänzenden halbstündigen mündlichen Teil. Sie umfasst folgende Sachgebiete:
- Bürgerliches Recht (Vertragsgestaltung, Reklamation, CMR)
- Handelsrecht (Verpflichtung der Kaufleute, Rechtsformen)
- Sozialrecht (Arbeitnehmervertretungen, soziale Sicherheit, Arbeitsverträge, Lenk-/Ruhezeiten, Arbeitszeiten, Berufskraftfahrer-Qualifizierung),
- Steuerrecht (Mehrwert-, Kraftfahrzeug- und Einkommenssteuer, Maut und Verkehrswegeabgaben),
- Kaufmännische und finanzielle Leitung des Unternehmens (Zahlungsmittel, Kreditformen, Bilanz, Betriebsergebnis, Kostenrechnung, Budget, Personaleinsatz, Marketing, Versicherungen, Telematik, Rechnungserstellung, Incoterms, Hilfsgewerbetreibende),
- Marktzugang (Genehmigungen, Auftragsvergabe, Kontrollen, Berufszugang, Unternehmensgründung, Lieferpapiere, Logistik, Grenzüberschreitende Beförderung mit T-Papieren und Carnets TIR),
- Normen und technische Vorschriften (Fahrzeugabmessungen, Gewichte, Fahrzeugauswahl, Betriebserlaubnis, Zulassung, Immissionsschutz, Wartung, Ausrüstung, Be- und Entladen, Kombiverkehr, Gefahrgut- und Abfalltransporte, leichtverderbliche Lebensmittel, Tiertransporte),
- Straßenverkehrssicherheit (Fahrerqualifikation, Fahrerschulung im Hinblick auf EU-Transporte und Sicherheitsvorschriften, Verhalten bei Unfällen, Ladungssicherung).
Eine Liste der Schulungsanbieter für die Vorbereitung auf die Prüfung finden Sie hier.
Anerkennung der fachlichen Eignung
Alternativ zur schriftlichen Fachkundeprüfung gibt es eine “Übergangsregelung”. Gemäß dieser kann die fachliche Eignung für den Güterkraftverkehr auch durch eine mindestens zehnjährige leitende Tätigkeit in einem Unternehmen, das Güterkraftverkehr betreibt, nachgewiesen werden. Diese Tätigkeit muss allerdings in einem Zeitraum von zehn Jahren vom 4. Dezember 1999 bis 3. Dezember 2009 ohne Unterbrechung in einem oder mehreren Mitgliedsstaaten der Europäischen Union ausgeübt worden sein. Zur Prüfung dieser Voraussetzungen ist ein formloser, schriftlicher Antrag bei der IHK einzureichen, zusammen mit aussagekräftige Unterlagen. Liegen keine aussagefähigen Unterlagen vor, kann keine Anerkennung erfolgen!
Besitzstandsregelung (Umschreibung)
Wenn Sie auf bestimmten Gebieten bereits eine Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder eine Prüfung der beruflichen Weiterbildung bestanden haben und diese Ausbildung vor dem 4. Dezember 2011 begonnen bzw. abgeschlossen wurde, müssen Sie keine Fachkundeprüfung ablegen. Auf Antrag stellt Ihnen die IHK eine Bescheinigung gemäß Anhang III der VO (EG) Nr. 1071/2009 aus (Umschreibung).
Dieser Besitzstandsschutz gilt ausschließlich für folgende Abschlüsse:
Dieser Besitzstandsschutz gilt ausschließlich für folgende Abschlüsse:
- Speditionskaufleute,
- Kaufleute im Eisenbahn- und Straßenverkehr (Fachrichtung Güterverkehr),
- Verkehrsfachwirt
- Diplom-Betriebswirte im Ausbildungsbereich Wirtschaft, Fachrichtung Spedition der Berufsakademien Lörrach und Mannheim oder im Fachbereich Wirtschaft I Studiengang Verkehrswirtschaft und Logistik, Fachrichtung Güterverkehr der Fachhochschule Heilbronn sowie
- Bachelor of Arts, Studiengang Betriebswirtschaftslehre/ Spedition, Transport und Logistik der Berufsakademien Lörrach und Mannheim oder im Studiengang Verkehrsbetriebswirtschaft und Logistik, Vertiefungsrichtung Verkehrslogistik