Aus- und Weiterbildung
Gefahrgut
Informationen zu den Sachkundeprüfungen im Gefahrgutbereich.
Gefahrgutfahrer
Fahrzeugführer, die Gefahrgut in kennzeichnungspflichtiger Menge befördern, unabhängig von der höchstzulässigen Gesamtmasse des eingesetzten Fahrzeuges, müssen im Besitz einer ADR-Schulungsbescheinigung sein.
Neben dem Besuch einer Schulung bei einem anerkannten Lehrgangsveranstalter ist eine Prüfung bei der IHK abzulegen.
Bitte entnehmen Sie unserem Infoblatt (pdf), welche Schulung für Sie in Frage kommt oder lassen Sie sich von uns oder einem der angegebenen Schulungsanbieter beraten.
Zur Durchführung der Schulung wenden Sie sich bitte direkt an die Schulungsanbieter.
Gefahrgutbeauftragter
Unternehmen, deren Tätigkeit die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, der Schiene, auf schiffbaren Binnengewässern und mit Seeschiffen umfasst, müssen gemäß der Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) mindestens einen Gefahrgutbeauftragten bestellen.
Diesen Schulungsnachweis können Sie im Rahmen einer Gefahrgutbeauftragtenprüfung erwerben.
Anmeldung zur Prüfung Gefahrgutbeauftragter