Aus- und Weiterbildung

Geprüfter Finanzanlagenfachmann

Die Sachkunde wird in der Regel durch das Vorliegen einer Berufsqualifikation nachgewiesen (siehe § 4 FinVermV).
Liegt keine Berufsqualifikation vor, muss eine Sachkundeprüfung bei der IHK abgelegt werden.