Aus- und Weiterbildung
Außerhalb von Apotheken dürfen nur so genannte “freiverkäufliche Arzneimittel” über den Einzelhand vertrieben werden. Hierfür bedarf es laut § 50 des “Gesetzes über den Verkehr mit Arzneimitteln”, eines Sachkenntnisnachweises.
Sachkenntnisprüfung für freiverkäufliche Arzneimittel
Außerhalb von Apotheken dürfen nur so genannte “freiverkäufliche Arzneimittel” über den Einzelhand vertrieben werden. Hierfür bedarf es laut § 50 des “Gesetzes über den Verkehr mit Arzneimitteln”, eines Sachkenntnisnachweises.
Als Nachweis der Sachkenntnis werden bestimmte Prüfungen und Nachweise anerkannt (siehe §§ 10 und 11 der “Verordnung über den Nachweis der Sachkenntnis im Einzelhandel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln”).
Wenn Sie diese Prüfungen bzw. Nachweise nicht haben, müssen Sie bei der IHK eine Sachkenntnisprüfung ablegen, zu der Sie sich im Folgenden anmelden können.
Die Prüfungsgebühr beträgt 104,- Euro.
Hinweis: Die IHK Erfurt ist zuständig für Bewerber, die in den Landkreisen Eichsfeldkreis, Nordhausen, Wartburgkreis, Unstrut-Hainich-Kreis, Kyffhäuserkreis, Gotha, Sömmerda, Weimarer Land oder in den kreisfreien Städten Eisenach, Erfurt, Weimar wohnhaft sind.
Anmeldung zur Prüfung Freiverkäufliche Arzneimittel