Duales System
Verpackungsgesetz
Nach dem Verpackungsgesetz (VerpackG) haben Hersteller und Vertreiber von verpackten Waren die leeren Verpackungen im Rahmen ihrer Produktverantwortung zurückzunehmen und zu verwerten.
Von besonderem Interesse ist das Gesetz für alle diejenigen Unternehmen, welche mit Ware befüllte Verkaufsverpackungen in Verkehr bringen, die beim privaten Endverbraucher anfallen. Dabei steht die vertragliche Lizenzpflicht mit einem Dualen System im Vordergrund. Weiterhin ist unter bestimmten Voraussetzungen die Abgabe einer sogenannten Vollständigkeitserklärung erforderlich, die bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister zu hinterlegen ist. Daneben bestehen anderweitige Vorschriften, so unter anderem hinsichtlich der Pfandpflicht für Einweggetränkeverpackungen.
Kontakt
Daniela Westerhoff
Geschäftsstelle Verden
Umwelt, Existenzgründung, Bauleitplanung