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Carnet A.T.A. - leicht durch den Zoll

Veranstaltungshinweise
Am 13. März und 10. September 2025 lädt die IHK Düsseldorf zum Webinar: “Das Carnet ATA - Ihr Reisepass für Waren” ein.
Die Teilnehmenden erhalten einen umfassenden und praxisnahen Überblick über die Anwendung und Vorteile des Carnet ATA.

- Details/Anmeldung - 13.03.2025
- Details/Anmeldung - 10.09.2025
Das Carnet A.T.A. (französisch: admission temporaire; englisch: temporary admission) ist ein internationaler Zollpassierschein, der für die vorübergehende Verbringung von
  • Berufsausrüstung,
  • Messegut und
  • Warenmustern
ins Ausland zur Anwendung kommt.
Durch die Nutzung des Carnet A.T.A.-Verfahrens entfällt die Zahlung oder Hinterlegung von Zöllen und sonstigen Abgaben in den Einfuhr- bzw. Transitländern. Eine internationale Bürgenkette gewährleistet die Befreiung von Zöllen und anderen Abgaben im Ausland.
Weitere Vorteile des Verfahrens sind unter anderem der Wegfall der Ausfuhrzollanmeldung und Ausfuhrdokumente, zügige Grenzabfertigungen sowie die mehrfache Verwendung des Carnets während der Gültigkeitsdauer - im Regelfall zwölf Monate.
Aktuell findet das Carnet A.T.A.-Verfahren in 78 Abkommensstaaten Anwendung.
Eine Übersicht der Anwenderstaaten außerhalb der Europäischen Union sowie die entsprechenden Anwendungsmöglichkeiten und -kriterien finden Sie unter der Rubrik "Weitere Informationen".
In Deutschland erfolgt die Ausstellung ausschließlich über die Industrie- und Handelskammern. Aufgrund der zahlreichenden und sich häufig ändernden Länderbesonderheiten ist stets die örtlich zuständige Industrie- und Handelskammer vor der Antragstellung zu konsultieren.
Carnet einfach im Film erklärt
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