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FAQs zum eCarnet

Die IHK Düsseldorf hat nachfolgend einige Fragen und Antworten zu den Voraussetzungen und der Vorgehensweise zur Beantragung und dem Erhalt eines elektronische Carnet (eCarnet) zusammengestellt.

Ich bin / mein Unternehmen ist Mitglied der IHK Aachen. Darf ich bei der IHK Düsseldorf ein Carnet beantragen?

Ja.
Die IHK Aachen hat die Carnet-Ausstellung und -Bearbeitung zum 01.01.2024 auf die IHK Düsseldorf übertragen.
Sie dürfen sich für die Neuausstellung eines Carnets gerne an uns wenden und sich im e-ata.de-System als Mitglied der IHK Düsseldorf registrieren.

Muss ich als Mitgliedsunternehmen der IHK Aachen etwas Besonderes beachten?

Nein. Wir behandeln Sie wie ein Mitglied der IHK Düsseldorf.
Bitte berücksichtigen Sie lediglich, dass bereits von der IHK Aachen ausgestellte Carnets bis zum Ende der Gültigkeit auch noch von der IHK Aachen abgewickelt werden, das betrifft:
  • Rückgabe von Carnets
  • Ausstellung von Ersatz-Carnets bei Verlust des Carnets im Ausland
  • Einlegen weiterer Reisen

Wie lange dauert der Registrierungsprozess?

Die Prüfung Ihrer eingegebenen Daten bei der Registrierung erfolgt manuell und dauert in der Regel nicht länger als einen Arbeitstag.
Nach Freischaltung durch die IHK erhalten Sie eine E-Mail mit Ihrem Benutzernamen. Bitte bewahren Sie diese gut auf!
Achtung: Es kommt leider in seltenen Fällen dazu, dass das System Ihre Registrierung „verschluckt“. Sollten Sie keine E-Mail erhalten, dass Ihre Registrierungsanfrage erfolgreich war, wiederholen Sie den Vorgang bitte.

Wieso muss ich bei der Registrierung ein Ausweisdokument hochladen?

Sowohl Personen / KGT, als auch der eCarnet-Admin bei Firmen, werden aufgefordert, ein Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) hochzuladen, damit sie seitens der IHK identifiziert werden können.
Personen / KGT laden bitte zusätzlich die Rückseite des Personalausweises beziehungsweise eine Meldebescheinigung (Reisepass) hoch, so dass ihre Adresse ersichtlich ist. Dies dient der Identifikation des eCarnet-Admins.
Die Datei wird nach Abschluss des Registrierungsprozesses DSGVO-konform automatisch vernichtet.

Ich bin eine Institution, Körperschaft des öffentlichen Rechts - wie registriere ich mich für das e-ATA-Webportal?

Als Institution oder Körperschaft des öffentlichen Rechts wählen Sie bitte die Maske „Firma“ bei der Registrierung aus. Die Pflichtfelder zur Handelsregisternummer sowie zum Amtsgericht können Sie mithilfe eines Platzhalters (zum Beispiel „.“) übergehen.

Welche Unterschiede bestehen zwischen dem eCarnet-Administrator und einem eCarnet-Nutzer?

eCarnet-Administrator (eCarnet-Admin)
Pro Unternehmen gibt es einen eCarnet-Administrator (eCarnet-Admin).
Der eCarnet-Admin ist der verantwortliche Ansprechpartner im Unternehmen für die IHK. Er verwaltet die Nutzerpflege im Unternehmen und kann weitere Benutzerkonten von Kollegen/Kolleginnen sowie Dienstleistern in der Anwendung eigenständig hinzufügen. Der eCarnet-Admin sieht alle Carnets (die er selbst erstellt hat und auch die der eCarnet-Nutzer). Darüber hinaus hat der eCarnet-Admin alle Rechte wie ein eCarnet-Nutzer.
eCarnet-Nutzer
Es können beliebig viele eCarnet-Nutzer vom eCarnet-Admin angelegt werden. Diese melden sich nach der (einmaligen) Anlegung im e-ata.de-System durch den eCarnet-Admin an und können Carnets beantragen. Benutzerkonten können eCarnet-Nutzer nicht anlegen. Der eCarnet-Nutzer sieht nur seine eigenen erstellten Carnets.

Wen trage ich im eCarnet-Antrag als Carnetinhaber ein?

Die Person, die das Carnet nach dem Erhalt auch tatsächlich unterschreibt.
Als Kontaktperson wird dann die Person genannt, die inhaltlich bei Rückfragen zu kontaktieren ist (in der Regel der Antragsteller / eCarnet-Nutzer). Siehe dazu auch unten „Wer darf das Carnet unterschreiben“.

Wie lange dauert die Ausstellung eines elektronisch beantragten Carnets?

Eingereichte Anträge werden schnellstmöglich bearbeitet.
Sind alle Angaben vollständig, ist das Carnet spätestens am nächsten Arbeitstag (Montag bis Freitag) abhol- beziehungsweise versandbereit.
Über eine Statusänderung (zum Beispiel dass der Antrag kommentiert oder das Carnet gedruckt wurde) erhalten Sie eine Information per E-Mail.
Bitte berücksichtigen Sie, dass wir keinen Einfluss auf die Postlaufzeiten haben.

Kann ich auch bei der elektronischen Beantragung mit “anhängenden Listen” arbeiten?

Anhängende Listen sind im e-ata.de-System nicht vorgesehen.
Lange Warenlisten können Sie bequem durch das Hochladen einer entsprechend formatierten csv-Datei einpflegen. Die Vorlage dazu ist zum Download in der Antragsmaske Antrag hinterlegt.

Wie erfolgt der Ausdruck von Fotos über das eATA-System?

Grundsätzlich werden Fotos durch die IHK in schwarz/weiß ausgedruckt und dem Carnet beigefügt. In Fällen, in denen die Farbe eine essenzielle Rolle für die Nämlichkeitssicherung spielt, empfehlen wir, die Warenbeschreibung entsprechend auszuweiten, sowie einen Satz Farbfotos selbst mitzuführen.
Bitte achten Sie beim Upload im Antrag darauf, Fotos nur im Hochformat einzustellen, da es sonst zu fehlerhaften Formatierungen beim Ausdruck kommt. Sie können auch mehrere Fotos auf einer Seite platzieren.

Wie erhalte ich mein von der IHK ausgedrucktes Carnet?

In der eATA-Webanwendung können Sie in jedem Antrag zwischen Abholung und Postversand wählen.
Eine Abholung ist jederzeit während unserer Öffnungszeiten möglich:
Montag bis Donnerstag:
8:00 bis 16:30 Uhr
Freitag:
8:00 bis 16:00 Uhr
IHK zu Düsseldorf
Ernst-Schneider-Platz 1
40212 Düsseldorf
Sofern Sie einen Kurierversand als Abholer beauftragen möchten, wählen Sie bitte ebenfalls die Abholung aus und lassen Sie uns über den Antrag („Sonstige Anlagen“) oder per Mail an awd@duesseldorf.ihk.de ein Versandlabel zukommen.

Wer darf das Carnet unterschreiben?

Ein zeichnungsberechtigter Vertreter des Unternehmens, also in der Regel Geschäftsführer und Prokuristen.
Zusätzlich können weitere Personen zur Unterschrift bevollmächtigt werden. Nutzen Sie dazu bitte das Formular „Unterschriftenhinterlegung“ (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 101 KB)und lassen uns dieses im Original zukommen.
Das von uns ausgedruckte Carnet muss vor der Nämlichkeitssicherung bei Ihrem zuständigen Binnenzollamt zwingend noch vom Carnetinhaber unterschrieben werden.

Was kostet die Ausstellung eines Carnets?

Die Kosten für ein Carnet setzen sich aus verschiedenen Komponenten zusammen:
  • der IHK-Ausstellungsgebühr,
  • dem ICC-Entgelt,
  • der Kautionsversicherung und den
  • Kosten für Formulare.
Die genauen Carnet-Entgelte haben wir in einer Übersicht zusammengestellt.

Kann ich nachträglich weitere Reisen ins Carnet einlegen?

Ja.
Soll ein Carnet nochmals verwendet werden, obwohl ursprünglich nur eine Reise geplant war, ‎besteht die Möglichkeit, die zusätzlich benötigten und bereits ausgefüllten Einlageblätter von ‎der IHK ergänzen zu lassen. Bitte nutzen Sie hierfür die Chat-Funktion bei dem ‎entsprechenden Carnet im e-ata.de-System.
Damit die IHK die weitere Reise ergänzen kann, muss der IHK das Carnet im Original vorliegen. Gerne können Sie es vorbeibringen oder per Post schicken.‎

Kann ich mit meinem bereits ausgestellten Carnet auch in Länder reisen, die ich ursprünglich nicht angegeben habe?

Bitte kontaktieren Sie unbedingt vorher die IHK.
Möglicherweise hat das neue Zielland bestimmte Vorgaben hinsichtlich der inhaltlichen Gestaltung oder einer Vorabanmeldung beim Zoll.

Das Carnet ist verloren gegangen, während sich die Ware noch im Ausland befindet. Was kann ich tun?

Um die Ware wieder aus dem Ausland ausführen und per Carnet in die EU zurückbringen zu können, benötigen Sie ein Ersatz-Carnet. Um dieses zu beantragen, nutzen Sie einfach die Chat-Funktion im ursprünglichen eCarnet-Antrag und teilen Sie uns Ihren Bedarf mit.

Die Ware soll länger als 1 Jahr im Ausland verbleiben. Was kann ich tun?

Über die Chat-Funktion im ursprünglichen eCarnet-Antrag können Sie uns Ihren Wunsch nach einem Anschluss-Carnet mitteilen.
Bitte berücksichtigen Sie, dass nicht jedes Land ein Anschluss-Carnet akzeptiert.
Sofern die Ausstellung möglich ist, müssen sowohl das alte als auch das neue Carnet noch vor Ablauf der Gültigkeit des alten Carnets den EU- sowie den Auslands-Zollbehörden vorgelegt werden.
Kümmern Sie sich daher möglichst etwa sechs Wochen vor Ablauf der Gültigkeit um die Ausstellung des Anschluss-Carnets.
Gern helfen wir bei weiteren Fragen weiter. Sprechen Sie uns an!
Stand: 4. Januar 2024