Ausbildungsprüfungen
Abschlussprüfung der Metall- und Elektroberufe
Zwei alternative Prüfungsvarianten im "Teil 2" der Abschlussprüfung
Im Teil 2 der Abschlussprüfung der industriellen Metall- und Elektroberufe kann der Ausbildungsbetrieb wählen, ob sein Prüfling entweder einen betrieblicher Auftrag oder eine überregional gestellte praktische Arbeitsaufgabe (PAL) durchführen soll.
Handreichung Metallberufe / Handreichung Elektroberufe
In der "Handreichung Metall- und Elektroberufe IHK NRW (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 9863 KB)" werden
- die Vor- und Nachteile beider Prüfungsvarianten beschrieben,
- Antworten auf grundlegende organisatorische und rechtliche Fragen gegeben,
- Beispiele für geeignete und weniger geeignete betriebliche Aufträge dargestellt und
- mögliche Einstiegs-Fragestellungen für das Fachgespräch aufgezeigt.
Die industriellen Metall- und Elektroberufe sind 2018 neu geordnet worden. Was wichtig ist, ist in den IHK-Hinweisen für Ausbildungsbetriebe, Azubis und Prüferinnen und Prüfer zusammengefasst.
Betrieblicher Auftrag
Der "betriebliche Auftrag" ist eine reale Aufgabe aus dem Einsatzgebiet des Auszubildenden.
Er wird vor der Durchführung vom Prüfungsausschuss begutachtet und freigegeben.
Er wird vor der Durchführung vom Prüfungsausschuss begutachtet und freigegeben.
Auszubildende nutzen dafür die Unterlagen:
- Antrag Betrieblicher Auftrag (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 541 KB)
- Entscheidungshilfe (pdf-Dateien unter "Weitere Informationen").