Zusatzqualifikation - Sortimentsberater Lebensmittel
Sortimentsberater verfügen über Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen, welche über die Inhalte der Ausbildungsordnung der Auszubildenden im Handel hinausgehen. Diese Zusatzqualifikation wurde insbesondere für die Weiterqualifizierung von Mitarbeitern in Lebensmittelmärkten auf den Weg gebracht. Ziel hierbei ist, den Kunden bestimmte Lebensmittelsortimente des Handels durch fachgerechte Präsentation und eingehende Beratung näher zu bringen. Die dann spezialisierten Mitarbeiter erlangen in einem von drei konkreten Sortimenten aus dem Lebensmittelsektor profunde Kenntnisse und Fähigkeiten und können diese durch die IHK-Prüfung bestätigen lassen. Die Prüfung kann in den Sortimentsbereichen Obst und Gemüse, Käse sowie Wein und weinhaltige Getränke abgelegt werden.
Anmeldung und Prüfung
- Anmeldung zum Fortbildungsabschluss (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 771 KB)
- Bitte beachten Sie, dass nur Anmeldungen von Prüfungsteilnehmer berücksichtigt werden können, die ihren Wohnsitz, Arbeitsort oder Lehrgangsort in unserem Zuständigkeitsbezirk haben und die Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung erfüllen.
- Prüfungstermine
- Zulassungsvoraussetzungen und Prüfungsinhalte
- Das Überprüfen der Zulassungsvoraussetzungen sollte vor Lehrgangsbeginn erfolgt sein. Bei gewünschter schriftlicher Bestätigung durch die IHK ist dieses Antragsformular (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 724 KB) mit Nachweisen zur Berufsausbildung mit Lehrgangsnachweisen oder Berufsabschluss mit Berufspraxis einzureichen.
- Besondere Rechtsvorschrift (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 86 KB)
- Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungs- und AEVO-Prüfungen (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 206 KB)
- Gebührentarif der IHK Dresden (PDF-Datei · 1061 KB)
- Anbieter von Vorbereitungslehrgängen
- Thema der Präsentation zur mündlichen Prüfung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 515 KB)