Zusatzqualifikation - Sortimentsberater Lebensmittel: Zulassungsvoraussetzungen und Prüfungsinhalte
Besondere Rechtsvorschrift vom 14.03.2016
Zulassungsvoraussetzungen
Zur Prüfung zugelassen wird, wer:
- einen Berufsabschluss in einem dreijährigen Handelsberuf oder
- Berufsabschluss in einem anderweitigen Ausbildungsberuf und zweijährige einschlägige Berufspraxis
nachweisen kann.
Die Berufspraxis muss wesentliche Bezüge zum Handel mit den jeweiligen Handlungsbereichen sowie dem gewählten Sortimentsbereich aufweisen.
Prüfungsinhalte
Schriftliche Prüfung
Die Bearbeitung anwendungsbezogener Aufgaben aus allen Handlungsbereichen erfolgt in Multiple-Choice-Form.
- Handlungsbereiche, insgesamt 90 Minuten:
- Betriebswirtschaft,
- Absatzwirtschaft,
- Rechtliche Grundlagen,
- Ernährung und Gesundheit,
- Lebensmittelqualität und
- Kommunikation
Anmerkung
- Es sind keine mündliche Ergänzungsprüfung möglich
Mündliche Prüfung
Der mündliche Prüfungsteil erstreckt sich über den vom Teilnehmer gewählten Sortimentsbereich sowie zusätzlich im Rahmen des Fachgespräches über ausgewählte Handlungsbereiche des schriftlichen Prüfungsteils
- Sortimentsbereiche:
- Milch-, Käse- und Käseerzeugnisse, Convenience,
- Obst, Gemüse, Exoten, Convenience oder
- Wein und weinhaltige Getränke
- Handlungsbereiche:
- Betriebswirtschaft,
- Absatzwirtschaft,
- Rechtliche Grundlagen,
- Ernährung und Gesundheit,
- Lebensmittelqualität und
- Kommunikation
Die Einreichung des Themas der Präsentation erfolgt am schriftlichen Prüfungstag.
- Präsentation, maximal 15 Minuten
- Die Präsentation soll ein selbstgewähltes Thema aus einem Sortimentsbereich und mindestens einem weiteren der Handlungsbereiche haben.
- Fachgespräch, maximal 30 Minuten
- Es baut auf die Präsentation auf.
Wichtung:
- Präsentation : Fachgespräch = 1 : 2
Bestanden, wenn
- in allen Prüfungsbereichen mindestens 50 Punkte erreicht werden.
Gesamtnote
Für die Bildung der Gesamtnote wird das arithmetische Mittel der zwei Prüfungsbereiche berechnet.