Geprüfter Wirtschaftsfachwirt: Zulassungsvoraussetzungen und Prüfungsinhalte

Verordnung vom 09.12.2019

Zulassungsvoraussetzungen

Zur Teilprüfung 1 Wirtschaftsbezogene Qualifikationen zugelassen wird, wer:
  • einen anerkannten dreijährigen kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf oder
  • einen sonstigen anerkannten dreijährigen Ausbildungsberuf mit mindestens 1 Jahr Berufspraxis oder
  • einen anerkannten Ausbildungsberuf mit mindestens 2 Jahre Berufspraxis oder
  • mindestens 3 Jahre Berufspraxis
nachweisen kann.
Zur Teilprüfung 2 Handlungsspezifische Qualifikationen zugelassen wird, wer die Teilprüfung Wirtschaftsbezogene Qualifikationen abgelegt hat, welcher nicht länger als fünf Jahre zurückliegen darf, einen anerkannten dreijährigen kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf mit mindestens ein Jahr Berufspraxis, einen sonstigen anerkannten dreijährigen Ausbildungsberuf mit mindestens zwei Jahre Berufspraxis, einen anerkannten Ausbildungsberuf mit mindestens drei Jahre Berufspraxis oder mindestens vier Jahr Berufspraxis nach nachweisen kann.
Die Berufspraxis sowie die anerkannten Ausbildungsberufe sollen im kaufmännischen oder verwaltenden Bereich absolviert worden sein und wesentliche Bezüge zu folgenden Aufgaben haben:
  • erkennen, analysieren von betriebswirtschaftlichen Sachverhalten und Problemstellungen eines Unternehmens, geeignete Lösung zufügen
  • Geschäftsprozesse unter Berücksichtigung von wirtschaftlicher und rechtlichen Aspekte bewerten, planen und durchführen
  • Führung, Kooperation und Kommunikation von Geschäftsprozessen gestalten, moderieren und kontrollieren

Prüfungsinhalte

Teilprüfung 1: Wirtschaftsbezogene Qualifikationen

Schriftliche Prüfung

  • Prüfungsteile:
    • Volks-und Betriebswirtschaft, 75 Minuten
    • Rechnungswesen, 90 Minuten
    • Recht und Steuern, 75 Minuten
    • Unternehmensführung, 90 Minuten

Mündliche Ergänzungsprüfung

  • Dauer: maximal 15 Minuten bei 1 mal unter 50 bis 30 Punkte

Wichtung:

  • schriftlich : mündlich = 2 : 1

Teilprüfung 2: Handlungsspezifische Qualifikation

Schriftliche Prüfung

Es wird zwei schriftliche Situationsaufgaben geben aus den Handlungsbereichen, insgesamt mindestens 480 Minuten bis maximal 510 Minuten:
  • Handlungsbereiche:
    • Betriebliches Management
    • Investition, Finanzierung, betriebliches Rechnungswesen und Controlling
    • Logistik
    • Marketing und Vertrieb
    • Führung und Zusammenarbeit

Mündliche Prüfung

Die Teilnahme an dieser Prüfung ist nur möglich, wenn die schriftlichen Teilprüfungen 1 und 2 bestanden wurden. Der Schwerpunkt liegt auf dem Handlungsbereich Führung und Zusammenarbeit.
  • Situationsbezogenes Fachgespräch mit Präsentation, 30 Minuten Vorbereitungszeit und 30 Minuten Prüfungszeit

Wichtung:

  • Fachgespräch : Präsentation = 2 : 1

Bestanden, wenn

  • in allen Prüfungsleistungen mindestens 50 Punkte erreicht werden.
Wer den Prüfungsteil Handlungsspezifische Qualifikationen bestanden hat, ist auf Antrag vom schriftlichen Teil der Prüfung der Ausbildereignungsverordnung befreit.