Geprüfter Technischer Betriebswirt: Zulassungsvoraussetzungen und Prüfungsinhalte

Verordnung vom 09.12.2019

Zulassungsvoraussetzungen

Zur Prüfung zugelassen wird, wer:
  • den Industriemeister oder vergleichbarer technischer Meister oder
  • den Technischer Fachwirt (IHK) oder
  • einen staatlich anerkannten Techniker oder
  • einen Ingenieur mit 2 Jahre Berufspraxis
nachweisen kann.

Prüfungsinhalte

Wirtschaftliches Handeln u. betrieblicher Leistungsprozess (Teil 1)

Schriftliche Prüfung

  • Prüfungsteile:
    • Aspekte der allgemeinen Volks- und Betriebswirtschaftslehre, 90 Minuten
    • Rechnungswesen, 180 Minuten
    • Finanzierung und Investition, 180 Minuten
    • Material-, Produktions- und Absatzwirtschaft, 180 Minuten

Mündliche Ergänzungsprüfung

Die Zulassung zu dieser Prüfung ist nur möglich, wenn der Teilnehmer in keinem Fach weniger als 30 Punkte erreicht hat.
  • Dauer: 20 Minuten für 1 mal unter 50 bis 30 Punkte

Wichtung:

  • schriftlich : mündlich = 2 : 1

Management und Führung (Teil 2)

Dieser Teil findet erst nach der Ablegung des Teil 1 statt.

Schriftliche Prüfung

  • Handlungsbereiche:
    • Organisation und Unternehmensführung und Personalmanagement, 1. Situationsaufgabe, 240 Minuten
    • Informations- und Kommunikationstechniken, 2. Situationsaufgabe, 240 Minuten

Mündliche Prüfung

  • Situationsbezogenes Fachgespräch aus einem von den 3 Handlungsbereichen Organisation und Unternehmensführung, Personalmanagement und Informations- und Kommunikationstechniken, 3. Situationsaufgabe,
  • Dauer: Fachgespräch 30 bis 45 Minuten und Vorbereitung 30 bis 45 Minuten

Fachübergreifender technikbezogener Prüfungsteil (Teil 3)

Die Teilnahme an diesem Prüfungsteil ist nur möglich, wenn Teil 1 und Teil 2 bestanden wurden und nicht mehr als ein Jahr seitdem vergangen ist.
  • Prüfungsteil Projektarbeit, Hausarbeit in 30 Kalendertagen
Beim Erreichen von mindestens 50 Punkten in der Projektarbeit erfolgt die Zulassung zu:
  • Prüfungsteil Projektarbeitsbezogenes Fachgespräch einschließlich Präsentation, Präsentation maximal 15 Minuten und Fachgespräch 15 bis 30 Minuten

Bestanden, wenn

  • im Teil 1 je nach Prüfungsbereich mit mindestens 50 Punkte ,
  • im Teil 2 je nach Prüfungsleistung mit mindestens 50 Punkte und
  • im Teil 3 je nach Prüfungsbereich mindestens 50 Punkte erreicht werden.

Gesamtnote

Für die Bildung der Gesamtnoten wird im Prüfungsteil 1 das arithmetische Mittel der Prüfungsbereiche berechnet, und im Prüfungsteil 2 das arithmetische Mittel der drei Situationsaufgaben. Im Prüfungsteil 3 setzt sich die Gesamtnote im Verhältnis 2 : 1 aus der Projektarbeit und dem Fachgespräch zusammen.