Geprüfter Technischer Betriebswirt: Zulassungsvoraussetzungen und Prüfungsinhalte
Verordnung vom 09.12.2019
Zulassungsvoraussetzungen
Zur Prüfung zugelassen wird, wer:
- den Industriemeister oder vergleichbarer technischer Meister oder
- den Technischer Fachwirt (IHK) oder
- einen staatlich anerkannten Techniker oder
- einen Ingenieur mit 2 Jahre Berufspraxis
nachweisen kann.
Prüfungsinhalte
Wirtschaftliches Handeln u. betrieblicher Leistungsprozess (Teil 1)
Schriftliche Prüfung
- Prüfungsteile:
- Aspekte der allgemeinen Volks- und Betriebswirtschaftslehre, 90 Minuten
- Rechnungswesen, 180 Minuten
- Finanzierung und Investition, 180 Minuten
- Material-, Produktions- und Absatzwirtschaft, 180 Minuten
Mündliche Ergänzungsprüfung
Die Zulassung zu dieser Prüfung ist nur möglich, wenn der Teilnehmer in keinem Fach weniger als 30 Punkte erreicht hat.
- Dauer: 20 Minuten für 1 mal unter 50 bis 30 Punkte
Wichtung:
- schriftlich : mündlich = 2 : 1
Management und Führung (Teil 2)
Dieser Teil findet erst nach der Ablegung des Teil 1 statt.
Schriftliche Prüfung
- Handlungsbereiche:
- Organisation und Unternehmensführung und Personalmanagement, 1. Situationsaufgabe, 240 Minuten
- Informations- und Kommunikationstechniken, 2. Situationsaufgabe, 240 Minuten
Mündliche Prüfung
- Situationsbezogenes Fachgespräch aus einem von den 3 Handlungsbereichen Organisation und Unternehmensführung, Personalmanagement und Informations- und Kommunikationstechniken, 3. Situationsaufgabe,
- Dauer: Fachgespräch 30 bis 45 Minuten und Vorbereitung 30 bis 45 Minuten
Fachübergreifender technikbezogener Prüfungsteil (Teil 3)
Die Teilnahme an diesem Prüfungsteil ist nur möglich, wenn Teil 1 und Teil 2 bestanden wurden und nicht mehr als ein Jahr seitdem vergangen ist.
- Prüfungsteil Projektarbeit, Hausarbeit in 30 Kalendertagen
Beim Erreichen von mindestens 50 Punkten in der Projektarbeit erfolgt die Zulassung zu:
- Prüfungsteil Projektarbeitsbezogenes Fachgespräch einschließlich Präsentation, Präsentation maximal 15 Minuten und Fachgespräch 15 bis 30 Minuten
Bestanden, wenn
- im Teil 1 je nach Prüfungsbereich mit mindestens 50 Punkte ,
- im Teil 2 je nach Prüfungsleistung mit mindestens 50 Punkte und
- im Teil 3 je nach Prüfungsbereich mindestens 50 Punkte erreicht werden.
Gesamtnote
Für die Bildung der Gesamtnoten wird im Prüfungsteil 1 das arithmetische Mittel der Prüfungsbereiche berechnet, und im Prüfungsteil 2 das arithmetische Mittel der drei Situationsaufgaben. Im Prüfungsteil 3 setzt sich die Gesamtnote im Verhältnis 2 : 1 aus der Projektarbeit und dem Fachgespräch zusammen.