Geprüfter Industriemeister - Fachrichtung Mechatronik: Zulassungsvoraussetzungen und Prüfungsinhalte

Verordnung vom 19. Oktober 2005, zuletzt geändert durch Verordnung vom 9. Dezember 2019

Zulassungsvoraussetzungen

Zulassung zum Prüfungsteil I. Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen

  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in dem anerkannten Ausbildungsberuf Mechatroniker oder einem anerkannten Ausbildungsberuf, der den Metall-, Elektro-, fahrzeugtechnischen und informationstechnischen Berufen zugeordnet werden kann, oder
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach
    mindestens sechs Monate Berufspraxis oder
  • eine mindestens vierjährige Berufspraxis

Zulassung zum Prüfungsteil II. Handlungsspezifische Qualifikationen

Der Prüfungsteil Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen muss abgelegt sein und mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis.
Der Teil berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen (Ausbildereignungsprüfung) ist als eigenständige Prüfung vor Beginn der letzten Prüfungsleistung zu erbringen.

Prüfungsinhalte

fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen

schriftliche Prüfung

  1. Rechtsbewusstes Handeln, 90 Minuten
  2. Betriebswirtschaftliches Handeln, 90 Minuten
  3. Anwendung von Methoden der Information, Kommunikation und Planung, 90 Minuten
  4. Zusammenarbeit im Betrieb, 90 Minuten
  5. Berücksichtigen naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten, 90 Minuten

mündliche Ergänzungsprüfung

  • Dauer: je 20 Minuten bei höchstens 2 Prüfungsfächern unter 50 bis 30 Punkte

Wichtung

Die schriftliche Prüfungsleistung wird mit 2 multipliziert. Zu diesem Ergebnis wird die mündlichen Prüfungsleistung addiert. Das Gesamtergebnis wird durch 3 geteilt.
Formel:
Punkte Teil 1 =
(schriftliche Prüfungsleistung * 2) + mündlichen Prüfungsleistung / 3

Bestanden, wenn

  • je Prüfungsbereich mindestens 50 Punkte

handlungsspezifische Qualifikationen

schriftliche Prüfung

  1. Handlungsbereich Technik, Situationsaufgabe, 240 Minuten
  2. Handlungsbereich Organisation, Situationsaufgabe, 240 Minuten

mündliche Prüfung

  • Ergänzungsprüfung 20 Minuten bei höchstens einem Prüfungsfach unter 50 bis 30 Punkte
  • Situationsaufgabe Handlungsbereich Führung und Personal
    • Fachgespräch 45 Minuten bis 60 Minuten

Wichtung

Die schriftliche Prüfungsleistung wird mit 2 multipliziert. Zu diesem Ergebnis wird die mündlichen Prüfungsleistung addiert. Das Gesamtergebnis wird durch 3 geteilt.
Formel:
Gesamtpunktzahl =
(Punkte aus Teil 1 * 25 %) + (Punkte aus Teil 2 * 75 %) / 100

Bestanden, wenn

  •     alle Handlungsbereiche mindestens 50 Punkte

Gesamtnote

Wichtung

  • Punkte aus der Basis (Teil 1) x 25 %
  • Punkte aus der Handlung (Teil 2) x 75 %
  • Summe : 100 = Gesamtpunktzahl
Die erreichten Punkte aus dem Teil 1 (Basisqualifikationen) werden mit 25 % multipliziert. Die erreichten Punkte aus dem Teil 2 (handlungsspezifische Qualifikationen) werden mit 75 % multipliziert. Beide Ergebnisse werden addiert. Diese Summe wird durch 100 geteilt. Als Ergebnis erhält man die Gesamtpunktzahl.
Formel:
Gesamtpunktzahl =
(Punkte aus Teil 1 * 25 %) + (Punkte aus Teil 2 * 75 %) / 100