Geprüfter Industriemeister - Fachrichtung Mechatronik: Zulassungsvoraussetzungen und Prüfungsinhalte
Verordnung vom 19. Oktober 2005, zuletzt geändert durch Verordnung vom 9. Dezember 2019
Zulassungsvoraussetzungen
Zulassung zum Prüfungsteil I. Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in dem anerkannten Ausbildungsberuf Mechatroniker oder einem anerkannten Ausbildungsberuf, der den Metall-, Elektro-, fahrzeugtechnischen und informationstechnischen Berufen zugeordnet werden kann, oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach
mindestens sechs Monate Berufspraxis oder - eine mindestens vierjährige Berufspraxis
Zulassung zum Prüfungsteil II. Handlungsspezifische Qualifikationen
Der Prüfungsteil Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen muss abgelegt sein und mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis.
Der Teil berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen (Ausbildereignungsprüfung) ist als eigenständige Prüfung vor Beginn der letzten Prüfungsleistung zu erbringen.
Prüfungsinhalte
fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen
schriftliche Prüfung
- Rechtsbewusstes Handeln, 90 Minuten
- Betriebswirtschaftliches Handeln, 90 Minuten
- Anwendung von Methoden der Information, Kommunikation und Planung, 90 Minuten
- Zusammenarbeit im Betrieb, 90 Minuten
- Berücksichtigen naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten, 90 Minuten
mündliche Ergänzungsprüfung
- Dauer: je 20 Minuten bei höchstens 2 Prüfungsfächern unter 50 bis 30 Punkte
Wichtung
Die schriftliche Prüfungsleistung wird mit 2 multipliziert. Zu diesem Ergebnis wird die mündlichen Prüfungsleistung addiert. Das Gesamtergebnis wird durch 3 geteilt.
Formel:
Punkte Teil 1 =
Punkte Teil 1 =
(schriftliche Prüfungsleistung * 2) + mündlichen Prüfungsleistung 3
Bestanden, wenn
- je Prüfungsbereich mindestens 50 Punkte
handlungsspezifische Qualifikationen
schriftliche Prüfung
- Handlungsbereich Technik, Situationsaufgabe, 240 Minuten
- Handlungsbereich Organisation, Situationsaufgabe, 240 Minuten
mündliche Prüfung
- Ergänzungsprüfung 20 Minuten bei höchstens einem Prüfungsfach unter 50 bis 30 Punkte
- Situationsaufgabe Handlungsbereich Führung und Personal
- Fachgespräch 45 Minuten bis 60 Minuten
Wichtung
Die schriftliche Prüfungsleistung wird mit 2 multipliziert. Zu diesem Ergebnis wird die mündlichen Prüfungsleistung addiert. Das Gesamtergebnis wird durch 3 geteilt.
Formel:
Gesamtpunktzahl =
Gesamtpunktzahl =
(Punkte aus Teil 1 * 25 %) + (Punkte aus Teil 2 * 75 %) 100
Bestanden, wenn
- alle Handlungsbereiche mindestens 50 Punkte
Gesamtnote
Wichtung
- Punkte aus der Basis (Teil 1) x 25 %
- Punkte aus der Handlung (Teil 2) x 75 %
- Summe : 100 = Gesamtpunktzahl
Die erreichten Punkte aus dem Teil 1 (Basisqualifikationen) werden mit 25 % multipliziert. Die erreichten Punkte aus dem Teil 2 (handlungsspezifische Qualifikationen) werden mit 75 % multipliziert. Beide Ergebnisse werden addiert. Diese Summe wird durch 100 geteilt. Als Ergebnis erhält man die Gesamtpunktzahl.
Formel:
Gesamtpunktzahl =
Gesamtpunktzahl =
(Punkte aus Teil 1 * 25 %) + (Punkte aus Teil 2 * 75 %) 100
Die Berechnung des Bewertungsschlüssels finden Sie in der Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungs- und AEVO-Prüfungen (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 206 KB).