Geprüfter Industriemeister - Fachrichtung Pharmazie: Zulassungsvoraussetzungen und Prüfungsinhalte
Verordnung vom 09.12.2019
Zulassungsvoraussetzungen
Zur Prüfungsteil 1 Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen zugelassen wird, wer:
- eine Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der den Chemieberufen zugeordnet werden kann oder
- Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf mit mindestens 1 Jahr Berufspraxis oder
- mindestens 4 Jahre Berufspraxis
nachweisen kann.
Zum Prüfungsteil 2 Handlungsspezifische Qualifikationen zugelassen wird, wer den Prüfungsteil Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen abgelegt hat, welcher nicht länger als fünf Jahre zurückliegen darf, mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis zusätzlich zu den oben genannten Praxiszeiten nachweisen kann und einen Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse gemäß der Ausbilder-Eignungsverordnung spätestens vor Ablegen der letzten Prüfungsleistung vorlegt.
Prüfungsinhalte
Prüfungsteil 1: Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen
Schriftliche Prüfung
- Prüfungsbereiche:
- Rechtsbewusstes Handeln, 90 Minuten
- Betriebswirtschaftliches Handeln, 90 Minuten
- Anwenden von Methoden der Information, Kommunikation und Planung, 90 Minuten
- Zusammenarbeit im Betrieb, 90 Minuten
Mündliche Ergänzungsprüfung
- Dauer: maximal 20 Minuten im Prüfungsbereich 1 mal unter 50 bis 30 Punkte
Wichtung:
- schriftlich : mündlich = 2 : 1
Teilprüfung 2: Handlungsspezifische Qualifikation
Die Teilnahme an dieser Prüfung ist erst nach ablegen des erstens Prüfungsteils Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen möglich.
Situationsaufgabe 1 (schriftlich):
- Handlungsbereich Pharmazeutische Fertigung und Verpackung, 240 Minuten
Mündliche Ergänzungsprüfung
- Dauer: maximal 20 Minuten in der Situationsaufgabe 1 oder in der schriftlichen Ausarbeitung bei höchstens 1 mal unter 50 bis 30 Punkte
Wichtung:
- schriftlich : mündlich = 2 : 1
Situationsaufgabe 2 (schriftlich):
- Handlungsbereich Organisation, Führung und Kommunikation, 120 Minuten
Mündliche Prüfung
- Fachgespräch, 45 Minuten Vorbereitungszeit und mindestens 30 Minuten bis maximal 45 Minuten Prüfungszeit
Wichtung:
- Punkte Situationsaufgabe 2 = arithmetisches Mittel aus schriftlich Aufgabenstellung : Fachgespräch = 1 : 1
Schriftliche Ausarbeitung
Der Teilnehmer wählt sich einen Wahlqualifikationsschwerpunkt.
- Handlungsbereich Spezialisierungsgebiete mit den Wahlqualifikationsschwerpunkten, 75 bis 90 Minuten:
- Automatisierungs- und Prozessleittechnik,
- Biotechnologie,
- Betriebscontrolling oder
- Qualitätsmanagement im regulierten Umfeld
Mündliche Ergänzungsprüfung
- Dauer: maximal 20 Minuten im Prüfungsbereich unter 50 bis 30 Punkte
Bestanden, wenn
- in der Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen je Prüfungsteil mindestens 50 Punkte und
- in der Handlungsspezifische Qualifikationen in allen Handlungsbereichen mindestens 50 Punkte erreicht werden.
Gesamtnote
Die Gesamtnoten setzt sich wie folgt zusammen: die Fachrichtungsübergreifenden Basisqualifikationen ergeben sich aus dem arithmetischen Mittel der Prüfungsbereiche und die Handlungsspezifischen Qualifikationen setzen sich aus 45 Prozent für Situationsaufgabe 1, 45 Prozent für Situationsaufgabe 2 und 10 Prozent für die schriftliche Ausarbeitung zusammen, was insgesamt 100 Prozent ergibt.