Geprüfter Immobilienfachwirt: Zulassungsvoraussetzung und Prüfungsinhalte

Verordnung vom 09.12.2019

Zulassungsvoraussetzungen

Zur Prüfung zugelassen wird, wer:
  • einen Abschluss in einem anerkannten dreijährigen Ausbildungsberuf der Immobilienwirtschaft und 1 Jahr Berufspraxis oder
  • ein anderer kaufmännischer oder verwaltender dreijähriger Ausbildungsberuf und 2 Jahre Berufspraxis oder
  • ein anderer Ausbildungsberuf und 3 Jahre Berufspraxis oder
  • 5 Jahre Berufspraxis
nachweisen kann.
Die Berufspraxis muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den Aufgaben in der Immobilienwirtschaft haben.

Prüfungsinhalte

Schriftliche Prüfung

  • Prüfungsteile der Handlungsbereiche:
    • Rahmenbedingungen der Immobilienwirtschaft, 60 Minuten
    • Unternehmenssteuerung und Kontrolle, 90 Minuten
    • Personal, Arbeitsorganisation und Qualifizierung, 120 Minuten
    • Immobilienbewirtschaftung, 120 Minuten
    • Bauprojektmanagement, 120 Minuten
    • Marktorientierung und Vertrieb, Maklertätigkeit, 120 Minuten

Mündliche Ergänzungsprüfung

Diese Prüfung kann nur abgelegt werden, wenn in nicht mehr als 2 Handlungsbereichen zwischen 30 und 50 Punkte erreicht wurden.
Dauer: maximal 2 mal 15 Minuten

Wichtung:

  • schriftlich : mündlich = 2 : 1

Mündliche Prüfung

Die Zulassung erfolgt nur, wenn in keinem Handlungsbereich unter 50 Punkte erreicht wurden.
  • Präsentation, 10 Minuten
    • Der Teilnehmer wählt das Thema der Präsentation.
  • Fachgespräch, 20 Minuten

Bestanden, wenn

  • in allen Prüfungsbereiche mindestens 50 Punkte erreicht werden.