Geprüfter Immobilienfachwirt: Zulassungsvoraussetzung und Prüfungsinhalte
Verordnung vom 09.12.2019
Zulassungsvoraussetzungen
Zur Prüfung zugelassen wird, wer:
- einen Abschluss in einem anerkannten dreijährigen Ausbildungsberuf der Immobilienwirtschaft und 1 Jahr Berufspraxis oder
- ein anderer kaufmännischer oder verwaltender dreijähriger Ausbildungsberuf und 2 Jahre Berufspraxis oder
- ein anderer Ausbildungsberuf und 3 Jahre Berufspraxis oder
- 5 Jahre Berufspraxis
nachweisen kann.
Die Berufspraxis muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den Aufgaben in der Immobilienwirtschaft haben.
Prüfungsinhalte
Schriftliche Prüfung
- Prüfungsteile der Handlungsbereiche:
- Rahmenbedingungen der Immobilienwirtschaft, 60 Minuten
- Unternehmenssteuerung und Kontrolle, 90 Minuten
- Personal, Arbeitsorganisation und Qualifizierung, 120 Minuten
- Immobilienbewirtschaftung, 120 Minuten
- Bauprojektmanagement, 120 Minuten
- Marktorientierung und Vertrieb, Maklertätigkeit, 120 Minuten
Mündliche Ergänzungsprüfung
Diese Prüfung kann nur abgelegt werden, wenn in nicht mehr als 2 Handlungsbereichen zwischen 30 und 50 Punkte erreicht wurden.
Dauer: maximal 2 mal 15 Minuten
Wichtung:
- schriftlich : mündlich = 2 : 1
Mündliche Prüfung
Die Zulassung erfolgt nur, wenn in keinem Handlungsbereich unter 50 Punkte erreicht wurden.
- Präsentation, 10 Minuten
- Der Teilnehmer wählt das Thema der Präsentation.
- Fachgespräch, 20 Minuten
Bestanden, wenn
- in allen Prüfungsbereiche mindestens 50 Punkte erreicht werden.