Fachwirt im Gastgewerbe: Zulassungsvoraussetzungen und Prüfungsinhalte

Besondere Rechtsvorschrift vom 21.03.2011

Zulassungsvoraussetzungen

Zur Teilprüfung 1 Wirtschaftsbezogene Qualifikationen zugelassen wird, wer:
  • einen dreijährigen kaufmännischen, verwaltenden oder gewerblich-technischen Ausbildungsberuf oder
  • einen anerkannten Ausbildungsberuf mit mindestens 1 Jahr Berufspraxis im kaufmännischen oder gewerblich-technischen Bereich oder
  • mindestens 4 Jahre Berufspraxis
nachweisen kann.
Zur Teilprüfung 2 Handlungsspezifische Qualifikationen zugelassen wird, wer die Teilprüfung Wirtschaftsbezogene Qualifikationen abgelegt hat, und eine dreijährige kaufmännischer oder kaufmännischen verwandter Ausbildungsberuf mit mindestens zwei Jahr Berufspraxis oder eine zweijährige kaufmännischer oder kaufmännischen verwandter Ausbildungsberuf mit mindestens drei Jahren Berufspraxis anerkannten Ausbildungsberuf oder mindestens fünf Jahr Berufspraxis nach nachweisen kann.
Die Berufspraxis sowie die anerkannten Ausbildungsberufe müssen inhaltlich wesentliche Bezüge zu folgenden Aufgaben haben:
  • Umsetzung von Führungsaufgaben unter Anwendung von wirtschaftlichen, rechtlichen und sozialen Vorgaben
  • Erkennen von Gästeerwartungen und Bewertung neuer Entwicklungen sowie Planung, Durchführung und Kontrolle gastgewerblicher Leistungen
  • Einsetzen von Marketinginstrumenten mit geeigneten Kommunikationsmitteln

Prüfungsinhalte

Teilprüfung 1: Wirtschaftsbezogene Qualifikationen

Schriftliche Prüfung

  • Prüfungsteile:
    • Volks- und Betriebswirtschaft, 75 Minuten
    • Rechnungswesen, 90 Minuten
    • Recht und Steuern, 75 Minuten
    • Unternehmensführung, 90 Minuten

Mündliche Ergänzungsprüfung

  • Dauer: maximal 15 Minuten bei maximal 1 Fach unter 50 bis 30 Punkte

Wichtung:

  • schriftlich : mündlich = 2 : 1

Teilprüfung 2: Handlungsspezifische Qualifikation

Schriftliche Prüfung

  • Prüfungsteile:
    • Gästeorientierung und Marketing, 90 Minuten
    • Branchenbezogenes Management, 90 Minuten
    • Branchenbezogenes Recht, 90 Minuten
    • Gastronomische Angebotsformen, 90 Minuten

Mündliche Ergänzungsprüfung

  • Dauer: maximal 20 Minuten bei maximal 1 Fach unter 50 bis 40 Punkte

Wichtung:

  • schriftlich : mündlich = 2 : 1

Mündliche Prüfung

  • Situationsbezogenes Fachgespräch zu Gastronomische Angebotsformen, 30 Minuten Vorbereitungszeit und 30 Minuten Prüfungszeit

Bestanden, wenn

  • in allen Prüfungsleistungen mindestens 50 Punkte erreicht werden.