Geprüfter Fachwirt für Güterverkehr und Logistik – Bachelor Professional in Transport Management and Logistics: Zulassungsvoraussetzungen und Prüfungsinhalte

Zulassungsvoraussetzungen

Zur Prüfung zugelassen wird, wer:
  • eine Abschlussprüfung im anerkannten kaufmännischen Ausbildungsberuf für den Bereich Güterverkehr und Logistik oder
  • eine Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf mit einer Berufsausbildungsdauer von drei Jahren und eine auf die Berufsausbildung folgende, mindestens einjährige Berufspraxis oder
  • den Erwerb von mindestens 90 Leistungspunkten nach dem Europäischen System zur Übertragung und Akkumulierung von Studienleistungen in einem fachverwandten Hochschulstudium und eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
  • mindestens eine fünfjährige Berufspraxis
nachweisen kann.
Die Berufspraxis muss wesentliche inhaltliche Bezüge zu den in § 1 Absatz 3 (Verordnung über die Prüfung) genannten Tätigkeiten ausweisen.

Prüfungsinhalte

Schriftlicher Prüfungsteil

  • Aufgabenstellung 1, 300 Minuten
  • Aufgabenstellung 2, 300 Minuten
Die Schriftliche Prüfung wird auf Grundlage der Beschreibung einer betrieblichen Situation, aus der die Aufgabenstellungen abzuleiten sind, durchgeführt. In jeder Aufgabenstellung sind folgende Handlungsbereiche thematisiert:
  • Entwickeln und Vermarkten von Güterverkehrs- und Logistikdienstleistungen
  • Erstellen von Güterverkehrs- und Logistikdienstleistungen
  • Kommunikation, Führung und Zusammenarbeit sicherstellen

Wichtung

In der schriftlichen Prüfung sind die beiden Prüfungsleistungen jeweils einzeln zu bewerten. Aus den Bewertungen der beiden Prüfungsleistungen wird als Bewertung der schriftlichen Prüfung das arithmetische Mittel berechnet.

Mündlicher Prüfungsteil

Die mündliche Prüfung kann erst abgelegt werden, nach die schriftliche Prüfung abgelegt worden ist.
  • Präsentation, 10 Minuten
    • Die Präsentation soll ein selbstgewähltes Thema aus einem der Handlungsbereiche Entwickeln und Vermarkten von Güterverkehrs- und Logistikdienstleistungen und Erstellen von Güterverkehrs- und Logistikdienstleistungen verknüpft mit dem Handlungsbereich Kommunikation, Führung und Zusammenarbeit sicherstellen werden.
    • Das Thema muss zum Termin der zweiten schriftlichen Prüfungsleistung mit einer Kurzbeschreibung des Problems und einer inhaltlichen Gliederung der Präsentation eingereicht werden.
  • Fachgespräch, 20 Minuten

Wichtung

  • In der mündlichen Prüfung sind die Prüfungsleistungen einzeln zu bewerten.
  • Die Punktzahl des Fachgesprächs wird mit 2 multipliziert. Zu diesem Ergebnis wird die Leistung aus der Präsentation addiert. Das Gesamtergebnis wird durch 3 geteilt.

Bestanden, wenn

  • in dem schriftlichen Prüfungsteil durch die Berechnung des arithmetischen Mittels beider Aufgabenstellungen mindestens 50 Punkte und
  • in der mündlichen Prüfung mindestens 50 Punkte erreicht werden.

Gesamtnote

Wichtung

Für die Bildung der Gesamtnote ist als Gesamtpunktzahl das arithmetische Mittel der Bewertungen der schriftlichen und der mündlichen Prüfung zu berechnen.