Geprüfter Fachwirt für Versicherungen und Finanzen: Zulassungsvoraussetzung und Prüfungsinhalte
Verordnung vom 9.12.2019
Zulassungsvoraussetzungen
Zur Prüfung zugelassen wird, wer:
- einen Ausbildungsberuf in der Versicherungswirtschaft und mindestens 1 Jahr Berufspraxis oder
- einen anderen kaufmännischen oder verwaltenden Beruf und 2 Jahre Berufspraxis oder
- mindestens 4 Jahre Berufspraxis
nachweisen kann.
Die Berufspraxis muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den Aufgaben in der Versicherungs- und Finanzwirtschaft haben.
Prüfungsinhalte
Prüfungsteil A
schriftliche Prüfung
- Handlungsbereiche:
- Steuerung und Führung im Unternehmen, 150 Minuten
- Marketing und Vertrieb von Versicherungs- und Finanzprodukten für Privatkunden, 120 Minuten
mündliche Ergänzungsprüfung
- Dauer: 15 Minuten für 1 mal unter 50 bis 30 Punkte
Wichtung:
- schriftlich : mündlich = 2 : 1
Prüfungsteil B
schriftliche Prüfung
- Handlungsbereiche:
- Personalführung, Qualifizierung und Kommunikation, 60 Minuten
- Produktmanagement für Versicherungs- und Finanzprodukte, 90 Minuten, wahlweise in einem Qualifikationsschwerpunkt:
- Sachversicherungen für private und gewerbliche Kunden
- Vermögensversicherungen für private und gewerbliche Kunden
- Lebensversicherungen und Betriebliche Altersversorgung
- Kranken- und Unfallversicherungen
- Rückversicherungen
- Finanzdienstleistungen für Privat- und Gewerbekunden (dann ist der Wahlhandlungsbereich “Vertriebsmanagement” Pflicht)
- Wahlhandlungsbereiche:
- Vertriebsmanagement, 60 Minuten
- Risikomanagement, 60 Minuten
- Schaden- und Leistungsmanagement, 60 Minuten
mündliche Ergänzungsprüfung
- Dauer: 15 Minuten bei höchstens 1 mal unter 50 bis 30 Punkte
Wichtung:
- schriftlich : mündlich = 2 : 1
Wichtung Produktmanagement für Versicherungs- und Finanzprodukte:
- schriftlich : mündlich = 1 : 1
Mündliche Pflichtprüfungen
Erster Teil:
- Gesprächssimulation, 15 Minuten und 30 Minuten Vorbereitungszeit
- Fachgespräch zu Personalführung, Qualifizierung und Kommunikation, 10 Minuten und 30 Minuten Vorbereitungszeit
- Präsentation zu Thema aus dem gewählten Handlungsbereich (Thema muss vorher schriftlich mitgeteilt werden), 10 Minuten
Zweiter Teil:
- Fachgespräch im gewählten Handlungsbereich (ausgehend von der Präsentation), 10 Minuten
Bestanden, wenn
- mindestens 50 Punkte (ausreichende Leistung) in allen schriftlichen und jeder der beiden mündlichen Pflichtprüfungen erreicht werden.
Gesamtnote
Für die Bildung der Gesamtnote wir das arithmetische Mittel aus den einzelnen Prüfungen berechnet.