Geprüfter Bankfachwirt: Zulassungsvoraussetzung und Prüfungsinhalte

Verordnung vom 09.12.2019

Zulassungsvoraussetzungen

Zur Prüfung zugelassen wird, wer:
  • einen Abschluss als Bankkaufmann/-frau oder Sparkassenkaufmann/-frau und 2 Jahre Berufspraxis oder
  • anderer kaufmännischer oder verwaltender Beruf und 3 Jahre Berufspraxis oder
  • 6 Jahre Berufspraxis
nachweisen kann.
Die Berufspraxis muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den Aufgaben in der Kreditwirtschaft haben.

Prüfungsinhalte

Grundlegende Qualifikationen

Schriftliche Prüfung

Prüfungsteile:
  • Allgemeine Bankbetriebswirtschaft, 120 Minuten
  • Betriebswirtschaft, 120 Minuten
  • Volkswirtschaft, 120 Minuten
  • Recht, 120 Minuten

mündliche Ergänzungsprüfung

Zur mündlichen Ergänzungsprüfung wird nur zugelassen, wer nicht mehr als bei 1 Fach unter 50 bis 40 Punkte besitzt.
  • Dauer: maximal 15 Minuten

Wichtung Grundlegende Qualifikationen:

  • schriftlich : mündlich = 2 : 1

Spezielle Qualifikationen

Schriftliche Prüfung

  • Prüfungsteile je nach Wahl:
    • Privatkundengeschäft, 120 Minuten
    • Immobiliengeschäft, 120 Minuten
    • Firmenkundengeschäft, 120 Minuten

mündliche Ergänzungsprüfung

Zur mündlichen Ergänzungsprüfung wird zugelassen, wer unter 50 bis 40 Punkte besitzt.
  • Dauer: maximal 15 Minuten

Wichtung spezielle Qualifikationen:

  • schriftlich : mündlich = 2 : 1

Mündliche Prüfung

Die Zulassung zur mündlichen Prüfung erfolgt, wer nicht mehr als bei 1 Fach unter 50 Punkte besitzt.
  • Prüfungsteile:
    • Praxisorientiertes Situationsgespräch, maximal 20 Minuten

Bestanden, wenn

  • in allen Prüfungsleistungen mindestens 50 Punkte erreicht werden.