Geprüfter Bankfachwirt: Zulassungsvoraussetzung und Prüfungsinhalte
Verordnung vom 09.12.2019
Zulassungsvoraussetzungen
Zur Prüfung zugelassen wird, wer:
- einen Abschluss als Bankkaufmann/-frau oder Sparkassenkaufmann/-frau und 2 Jahre Berufspraxis oder
- anderer kaufmännischer oder verwaltender Beruf und 3 Jahre Berufspraxis oder
- 6 Jahre Berufspraxis
nachweisen kann.
Die Berufspraxis muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den Aufgaben in der Kreditwirtschaft haben.
Prüfungsinhalte
Grundlegende Qualifikationen
Schriftliche Prüfung
Prüfungsteile:
- Allgemeine Bankbetriebswirtschaft, 120 Minuten
- Betriebswirtschaft, 120 Minuten
- Volkswirtschaft, 120 Minuten
- Recht, 120 Minuten
mündliche Ergänzungsprüfung
Zur mündlichen Ergänzungsprüfung wird nur zugelassen, wer nicht mehr als bei 1 Fach unter 50 bis 40 Punkte besitzt.
- Dauer: maximal 15 Minuten
Wichtung Grundlegende Qualifikationen:
- schriftlich : mündlich = 2 : 1
Spezielle Qualifikationen
Schriftliche Prüfung
- Prüfungsteile je nach Wahl:
- Privatkundengeschäft, 120 Minuten
- Immobiliengeschäft, 120 Minuten
- Firmenkundengeschäft, 120 Minuten
mündliche Ergänzungsprüfung
Zur mündlichen Ergänzungsprüfung wird zugelassen, wer unter 50 bis 40 Punkte besitzt.
- Dauer: maximal 15 Minuten
Wichtung spezielle Qualifikationen:
- schriftlich : mündlich = 2 : 1
Mündliche Prüfung
Die Zulassung zur mündlichen Prüfung erfolgt, wer nicht mehr als bei 1 Fach unter 50 Punkte besitzt.
- Prüfungsteile:
- Praxisorientiertes Situationsgespräch, maximal 20 Minuten
Bestanden, wenn
- in allen Prüfungsleistungen mindestens 50 Punkte erreicht werden.