Berufliches Feststellungsverfahren (BVaDiG) – Ihre langjährige Berufserfahrung prüfen sowie anerkennen lassen und auf das Zeugnis bringen!
Die IHK Dresden nimmt sich mit dem Beruflichen Feststellungsverfahren nach BVaDiG einer wichtigen Thematik an: Beschäftigte verfügen über viele Jahre wertvoller Berufserfahrung, haben aber auf dem langjährigen Fachgebiet nie eine Ausbildung abgeschlossen. Nun besteht mit der neuen gesetzlichen Hoheit die Möglichkeit, diese Berufserfahrung mit einem Anerkennungsverfahren prüfen zu lassen sowie im besten Fall ein Zeugnis mit dem Berufstitel zu erhalten. Damit verbessern sich um ein Vielfaches die Chancen und Möglichkeiten auf dem Arbeitsmarkt, aber auch Unternehmen profitieren enorm. Für die Wirtschaftskreisläufe sowie Arbeitnehmer und Arbeitgeber in Deutschland eine Win-win-Situation.
Aktuell gibt es in Deutschland ca. 14 Millionen Menschen, die in einem Beruf arbeiten, in dem sie keinen Abschluss haben, gleichwohl sie einen Berufsabschluss in einem anderen Beruf besitzen. Zudem 7 Millionen Menschen, die ohne Berufsabschluss Tag für Tag am Arbeitsleben teilnehmen. Mit dem ValiKom Transfer, neu dem Beruflichen Feststellungsverfahren, können langjährige, vertiefte beruflich-relevante Kompetenzen und Erfahrungen einer Person identifiziert, dokumentiert und bewertet werden.
Am Ende des Verfahrens erstellt die IHK Dresden im besten Fall ein Zeugnis mit dem Ergebnis der vollen oder teilweisen Vergleichbarkeit/Anerkennung des Berufes.
Aktuelles
Der Deutsche Bundestag hat am 14. Juni 2024 den Gesetzentwurf zum neuen Berufsbildungsvalidierungs- und digitalisierungsgesetz (BVaDiG) beschlossen. Das Gesetz, insbesondere für die Berufliche Feststellung, tritt am 01.01.2025 in Kraft. Der ValiKom Transfer erhält damit seine gesetzliche Verankerung und wird im Titel als Berufliches Feststellungsverfahren (Validierung) neu gesetzlich charakterisiert und umgesetzt. Neue Fälle/Anträge können aller Voraussicht mit dem 01.01.2025 wieder angenommen werden. Zuvor wird noch über die Berufsbildungsfeststellungsverfahrensverordnung (BBFVerfV-E) sowie Musterfeststellungsverordnung (nach § 50c Absatz 4 BBiG) entschieden (Stand: 01.11.2024, Änderungen vorbehalten).
Berufe
In 21 Berufen kann man sich aktuell einer Beruflichen Feststellung (Validierung) stellen:
- Fachinformatiker für Systemintegration
- Fachkraft für Lagerlogistik
- Fachkraft für Metalltechnik
- Fachkraft für Veranstaltungstechnik
- Fachkraft im Gastgewerbe
- Fachkraft Küche
- Fachkraft Lebensmitteltechnik
- Fachlagerist
- Fachmann für Systemgastronomie
- Hotelfachmann
- Hotelkaufmann
- Industrieelektriker
- IT-Systemelektroniker
- Kaufmann für Büromanagement
- Kaufmann im Einzelhandel
- Koch
- Maschinen- und Anlagenführer
- Mediengestalter
- Restaurantfachmann
- Technischer Produktdesigner
- Verkäufer
Voraussetzungen für die Teilnahme
- einschlägige, mehrjährige und nachweisliche Berufserfahrung, unter anderem Arbeitszeugnisse, im festzustellenden Beruf - mindestens 5 Jahre (internationaler Hinweis: die Hälfte der Jahre muss mindestens in Deutschland nachweislich absolviert worden sein)
- vertiefte fachliche Kenntnisse im Beruf
- das Beherrschen der deutschen Sprache
- das Beherrschen der deutschen Fachsprache für den festzustellenden Beruf
- Mindestalter 25 Jahre
Was kostet die Teilnahme?
Die Teilnahme am gesetzlichen Beruflichen Feststellungsverfahren nach BVaDiG ist mit Kosten verbunden. Bitte informieren Sie sich mithilfe unseres Kontaktes.
Erfahrungsberichte & Erfolgsmeldungen
Für die Absolventen ergeben sich nachweislich vielfältige berufliche Vorteile, wie zum Beispiel:
- Der Arbeitnehmer wird für den Arbeitgeber durch die Berufliche Feststellung ein noch "wertvollerer" Mitarbeiter.
- Einstellungskriterien für Arbeitnehmer und Arbeitgeber gestalten sich nun einfacher und schneller.
- Das Bewerben auf neue Stellen, ob u. a. in der freien Wirtschaft oder im öffentlichen Dienst, gestaltet sich nachweislich gleichwohl einfacher und schneller.
- Das Bewerben auf höhere Stellen ist nach der erfolgreichen Beruflichen Feststellung auch sehr erfolgsversprechend. Die nachweislichen Ergebnisse und Erfahrungen zeigen es. Für Arbeitgeber ist dies sehr interessant, da im Unternehmen auch höhere Positionen besetzt werden müssen und das am besten mit dem eigenen, langjährigen Personal.
- Mit der Beruflichen Feststellung hat der Arbeitnehmer etwas geschafft, was er für das gesamte Arbeitsleben weiter sehr effektiv nutzen kann. Zudem ist er für sich ganz privat glücklich es geschafft zu haben.
- Der Arbeitnehmer komplettiert nach erfolgreicher Absolvierung seinen Lebenslauf.