Ausbildung

Abschlussprüfung Mechatroniker

In der Ausbildungsordnung zum/zur Mechatroniker/Mechatronikerin sind Prüfungsstrukturen geschaffen worden, die einige Besonderheiten aufweisen.
In dem neugeordneten Beruf des Mechatronikers wurden neue Prüfungsinhalte und Prüfverfahren entwickelt. Hierzu zählt die gestreckte Abschlussprüfung Teil 1 und Teil 2.
In der Ausbildungsordnung ist auch das sogenannte Variantenmodell verankert. Informationen und eine Handreichung finden Sie hier auf der Seite unter “Weitere Informationen”. Der Betrieb hat das Wahlrecht, ob die Auszubildenden in der Teil 2 Prüfung einen betrieblichen Auftrag oder eine bundeseinheitlich gestellte praktische Prüfung durchführen.
Bei der Wahl des betrieblichen Auftrags erhalten die Auszubildenden nach der Anmeldung zur Prüfung die weiteren Informationen zur Abwicklung des Auftrags.
Auf der Homepage der PAL erhalten Sie weitere prüfungsrelevante Informationen