Abschlussprüfung Technische Produktdesigner/in

Technischer Produktdesigner und Technische Produktdesignerin

Fachrichtung Maschinen- und Anlagenkonstruktion

Abschlussprüfung Teil 1

Die Abschlussprüfung Teil 1 findet zum Ende des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden. Hierfür wird von der überregionalen Aufgabenerstellungseinrichtung (PAL) der Termin und die Prüfungsaufgaben zur Verfügung gestellt.
Die Abschlussprüfung Teil 1 “Technische Dokumente” besteht aus einer schriftlichen Aufgabe (90 Minuten) und einem praktischen Prüfungsprodukt (5,5 Stunden). Diese Prüfung wird in der Regel im Ausbildungsbetrieb durchgeführt, da die Auszubildenden dort die Möglichkeit haben, an ihrem gewohnten CAD-Programm das Prüfungsprodukt herzustellen.
Die Zeichnungen der praktischen Aufgabe müssen am Ende der Prüfungszeit auf dem entsprechenden Format ausgedruckt an die aufsichtsführende Person übergeben werden. Die Bewertung wird nur von der ausgedruckten Zeichnung vorgenommen. Es müssen außerdem alle Dateien auf einem Datenträger gespeichert und ebenfalls abgegeben werden. Diese sind nur zur Datensicherung/-archivierung und werden von den Prüfern nicht berücksichtigt.

Abschlussprüfung Teil 2

Der Arbeitsauftrag

Mit der Anmeldung zur Abschlussprüfung Teil 2 muss zwischen den Varianten Betrieblicher Auftrag oder Prüfungsprodukt gewählt werden.
Das Prüfungsprodukt wird von der PAL zur Verfügung gestellt (nähere Informationen siehe Zeitplan)
Hierbei wird ein vorgegebenes Projekt an den Auszubildenden versandt, welcher in der vorgegebenen Zeit bearbeitet werden muss. Es muss zum Ende des Bearbeitungszeitraums eine Dokumentation eingereicht werden.
Diese Variante kommt insbesondere für Ausbildungsbetriebe in Betracht, die den Auszubildenden keine prüfungsgeeigneten Projekte zur Verfügung stellen können.
Die Unterlagen zur Vorbereitung sind frühzeitig unter folgendem Link abrufbar: https://www.ihk.de/stuttgart/pal/berufe-a-bis-z/technischer-produktdesigner-2327--5171362

Der Betriebliche Auftrag

Der Betriebliche Auftrag kann ein eigenständiges, in sich abgeschlossenes Projekt oder auch ein Teilprojekt aus einem größeren Zusammenhang sein. Der Betrieb muss sicherstellen, dass von dem Auftrag keine schutzwürdigen Betriebs- oder Kundendaten betroffen sind. Aus diesem Grund muss mit dem Verantwortlichen des Betriebes vor Beginn Ihres Antrages das Thema abgesprochen werden und beachtet werden, dass sich der Inhalt Ihrer Arbeit nicht auf Betriebsgeheimnisse bezieht und keine datenschutzrechtlichen Bedenken bestehen.

Den Antrag, die Entscheidungshilfe und weitere Unterlagen finden Sie unter: https://www.ihk.de/stuttgart/pal/berufe-a-bis-z/technischer-produktdesigner-2327--5171362
Der Prüfungsausschuss lädt Sie kurz nach der Abgabe des Antrags zu einem persönlichen Gespräch ein, in dem Sie den Antrag und Ihr Projekt detaillierter darstellen können. Weitere Informationen entnehmen Sie gerne dem Zeitplan)
Nach der Genehmigung des Betrieblichen Auftrags können Sie mit der Bearbeitung Ihres Projektes starten.


Anforderungen an die Dokumentation:

Umfang max. 20 Seiten plus notwendige Anlagen
(inkl. Deckblatt, Inhaltsverzeichnis, Erklärung, Glossar und Abkürzungsverzeichnis!)
Vorgabe Schriftgröße 12 Punkt / Zeilenabstand 1,5 Zeilen
Seitennummerierung
Vierfache Ausfertigung in Schnellhefter oder Ringbuch (kein Ordner!)

Die Ausführung des Auftrags wird mit praxisbezogenen Unterlagen dokumentiert. Der Prüfungsausschuss bewertet den Auftrag anhand der Dokumentation, die keine wissenschaftliche Abhandlung sein soll, sondern eine handlungsorientierte Darstellung des Ablaufs. Dabei wird in der Regel sowohl das Ergebnis herangezogen als auch der Arbeitsprozess bewertet.

Information zu Anlagen: In der Anlage müssen die für das Verständnis notwendigen technischen Unterlagen (z.B. Berechnungen, techn. Zeichnungen, Mess- und Prüfprotokolle, Abnahmeprotokolle, Stücklisten) enthalten sein, die vom Prüfling im Prüfzeitraum selbst bearbeitet wurden. Nur dann werden die Anlagen bewertet. Die Anlagen müssen eindeutig gekennzeichnet werden. In der Dokumentation muss ein Querverweis auf diese Anlagen erfolgen.

Eigenständige – nicht angemeldete – Änderungen gegenüber dem genehmigten Projekt können vom Prüfungsausschuss zu Abzügen in der Bewertung führen!

Die Präsentation und das Fachgespräch

Die IHK wird dafür Sorge tragen, dass ein Beamer (mit HDMI-Anschluss) zur Präsentation vorhanden ist. Entsprechende Adapter und Presenter müssen mitgebracht werden.
Präsentation und Fachgespräch werden als Einzelprüfung durchgeführt und sollen nach der Ausbildungsordnung die Dauer von maximal 30 Minuten nicht überschreiten. Die Präsentation soll 10 Minuten in Anspruch nehmen. Die restliche Zeit (20 Minuten) ist für das Fachgespräch vorgesehen.

Zeitplan Abschlussprüfung Teil 2 Winter 2025:


  1. September
Anmeldeschluss
15. September Veröffentlichung der Materialbereitstellungsliste unter https://www.ihk.de/stuttgart/pal/berufe-a-bis-z wird eine Vorbereitungszeichnung zur PAL Aufgabe veröffentlicht.
2. Oktober Abgabe Antrag auf Betrieblichen Auftrag: in vierfacher Ausfertigung bitte hier abgeben: IHK zu Dortmund - Simone Kissing
6. Oktober Genehmigungssitzung zum Betrieblichen Auftrag: Der Prüfungsausschuss wird Ihnen ein paar Fragen zu Ihrem Projekt stellen, um direkt vor Ort über den Antrag zu entscheiden. Im Anschluss an den Termin erhalten Sie die Information, ob der Antrag genehmigt wurde oder ob eine Nachbesserung nötig ist.
Anfang November Beginn Bearbeitungszeitraum Arbeitsauftrag (PAL) Die Aufgabenstellung wird Ihnen pünktlich zu diesem Zeitpunkt persönlich zugeschickt.
2. Dezember Schriftliche Abschlussprüfung
Ende des Durchführungszeitraumes Abgabe der Dokumentation in vierfacher Ausfertigung, sowie der 3-D-Datensätze auf einem nicht überschreibaren Datenträger in zweifacher Ausfertigung.
Januar 2026 Präsentation und Fachgespräche