Ausbildung

Abschlussprüfung Mediengestalter Bild und Ton

Zum 1. August 2020 trat die Ausbildungsverordnung des 3-jährigen Ausbildungsberufs „Mediengestalter/-in Bild und Ton” in Kraft.

Die Abschlussprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
  1. Realisieren eines Bild- und Tonproduktes,
  2. Wahlqualifikationen,
  3. Bild- und Tonproduktion sowie
  4. Wirtschafts- und Sozialkunde
Für den Prüfungsbereich “Realisieren eines Bild- und Tonproduktes” soll vom Prüfling ein Bild-Ton-Produkt von 2 bis 5 Minuten Dauer auf Grundlage einer redaktionellen Vorgabe erstellt und der Ablauf mit praxisüblichen Unterlagen dokumentiert werden. Die für das Bild-Ton-Produkt zur Verfügung stehende Produktionszeit beträgt 24 Stunden. Dem Prüfungsausschuss ist vor Durchführung der Produktion ein Realisierungskonzept mit Aufwands- und Arbeitsplanung in Form eines Projektantrages zur Genehmigung vorzulegen.

Auf der Internetseite der PAL werden für die Sommerprüfungen zum 15. Februar und für Winterprüfungen zum 15. September redaktionelle Vorgaben für ein Bild-Ton-Produkt veröffentlicht. Gleichzeitig erhält der Prüfling Informationen und Hinweise zum Ablauf der Realisierung eines Bild-Ton-Produktes, zum Realisierungskonzept mit Aufwands- und Arbeitsplanung und zur Dokumentation des Ablaufs mit praxisüblichen Unterlagen.