Ausbildung
Abschlussprüfung Metallberufe
In den Ausbildungsverordnungen der industriell-technischen Metallberufe ist das sogenannte Variantenmodell verankert. Der Ausbildungsbetrieb hat demnach das Wahlrecht, ob seine Auszubildenden im Teil 2 der gestreckten Abschlussprüfung einen betrieblichen Auftrag oder eine überregional gestellte praktische Arbeitsaufgabe durchführen sollen.
Die von den nordrhein-westfälischen Industrie- und Handelskammern erarbeitete Handreichung gibt den Betrieben, Ausbildenden und Prüfenden Antworten auf offene Fragen. In der Handreichung werden
- die Vor- und Nachteile beider Prüfungsvarianten beschrieben,
- Antworten auf grundlegende organisatorische und rechtliche Fragen im Zusammenhang mit dem neuen Prüfungsmodell gegeben,
- Beispiele für geeignete und weniger geeignete betriebliche Aufträge darstellt und
- mögliche Einstiegs-Fragestellungen für das Fachgespräch auf Basis des jeweiligen betrieblichen Auftrags aufgezeigt.
Betrieblicher Auftrag: Antrag und Genehmigung
Der Betriebliche Auftrag ist ein konkreter Auftrag aus dem Einsatzgebiet der Auszubildenden.
Gefordert ist kein speziell für die Prüfung konstruiertes „Projekt“, sondern das originäre berufliche Handeln im betrieblichen Alltag. Der Betriebliche Auftrag muss so angelegt sein, dass die vom Prüfling geforderten prozessrelevanten Qualifikationen angesprochen werden können und sich über praxisbezogene Unterlagen in einem reflektierenden Fachgespräch für eine Bewertung erschließen lassen. Dem Prüfungsausschuss ist vor der Durchführung des Auftrages die Aufgabenstellung einschließlich eines geplanten Bearbeitungszeitraumes zur Genehmigung vorzulegen (“Antrag”). Die Prüfung, ob ein geeigneter betrieblicher Auftrag vorliegt, wird mit einer Entscheidungshilfe zum betrieblichen Auftrag (“Entscheidungsmatrix”) vorgenommen. Die Entscheidungshilfe ist zwingend notwendig und gehört als Anlage zum Antrag. Vorlagen finden Sie unter “Weitere Informationen”.
Ein Antrag kann vom Prüfungsausschuss nicht nur genehmigt, sondern auch mit einer Auflage genehmigt oder abgelehnt werden. Auflagen müssen bei der Durchführung des Betrieblichen Auftrags berücksichtigt werden. Bei Ablehnung muss ein neuer Antrag gestellt werden. Sobald der Antrag genehmigt ist können die Prüflinge mit der Durchführung des Betrieblichen Auftrags beginnen. Die Durchführung wird mit der Erstellung von praxisbezogenen Unterlagen dokumentiert, die dem Prüfungsausschuss zur Vorbereitung auf das Fachgespräch zur Verfügung gestellt werden. Die Fachgespräche werden auf Grundlage der praxisbezogenen Unterlagen geführt, nur das Fachgespräch wird bewertet!
Die Fristen für die Antragstellung sowie die Abgabe der praxisbezogenen Unterlagen (“Dokumentation”) finden Sie im Zeitplan unter “Weitere Informationen”.