Aus- und Weiterbildung

Prüfungsanmeldung

Sind die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt, müssen Sie sich zur Zwischen- oder Abschlussprüfung anmelden.

Auszubildende / Allgemeine Informationen

Haben Sie bei der IHK Cottbus ein eingetragenes Berufsausbildungsverhältnis, so erhält Ihr Ausbildungsbetrieb mit der Rücksendung des registrierten Ausbildungsvertrages eine Eintragungsbestätigung mit der Information, wann Sie zur Zwischen- und Abschlussprüfungen vorgesehen sind.
Für jeden Prüfungszeitraum gilt es einen fester Anmeldeschluss:
Frühjahrsprüfung
15. November des Vorjahres
Sommerprüfung
1. Februar des laufenden Jahres
Herbstprüfung
15. Mai des laufenden Jahres
Winterprüfung
1. September des laufenden Jahres
Etwa 6 Wochen vor diesen Terminen versendet die IHK Cottbus an die Ausbildungsunternehmen die Aufforderung und Anmeldung zur Prüfung, um die betreffenden Auszubildenden anmelden zu können.
Prüfungsanmeldungen sollen im Original, vollständig ausgefüllt, unterschrieben und fristgerecht eingereicht werden, damit ein ordnungsgemäßer Ablauf sichergestellt werden kann.
Bei einigen Berufen sind mit der Prüfungsanmeldung Angaben über Warengruppen, Fachrichtungen, Wahlqualifikationen o. Ähnliches erforderlich. Diese Angaben sind verbindlich. Wir weisen Sie darauf hin, dass sich jeder Prüfungsteilnehmer und Ausbilder das Anmeldeformular kopieren sollte. Auch zusätzliche Anträge (z.B. auf Amtshilfe oder zum Nachteilsausgleich) sind mit der Anmeldung einzureichen.
Aus organisatorischen Gründen erfolgt keine schriftliche Bestätigung des Eingangs der Anmeldung durch die IHK Cottbus.
Mit den Unterschriften auf der Prüfungsanmeldung wird bestätigt, dass die Zulassungsvoraussetzungen (keine Fehlzeiten über 20 % und ordnungsgemäß geführter Ausbildungsnachweis) erfüllt sind.
Nach Eingang der Unterlagen prüft der zuständige Prüfungskoordinator diese und entscheidet über die Zulassung zur Prüfung. Hält er die Zulassungsvoraussetzungen für nicht gegeben, z.B. wegen hoher Fehlzeiten, muss ein Prüfungsausschuss über die Zulassung entscheiden.
Die Termine der schriftlichen Prüfungen sind bundeseinheitlich vorgegeben. Etwa 4 Wochen vor dem Termin der schriftlichen Prüfung senden wir die Zulassung und Einladung zur Prüfung an Ihr Ausbildungsunternehmen mit der Bitte, diese den Prüfungsteilnehmern auszuhändigen. Bei Unternehmen mit mehreren Betriebsstätten erfolgt der Versand an einen Hauptsitz oder eine andere in unserem Verzeichnis hinterlegte Adresse.
Die Einladung für den mündlichen bzw. praktischen Prüfungsteil schicken wir ebenfalls an Ihr Ausbildungsunternehmen.
Im Frühjahr und Herbst finden nur Zwischenprüfungen und (in einzelnen Berufen) der Teil 1 von gestreckten Abschlussprüfungen statt. Abschlussprüfungen bzw. Teil 2 der gestreckten Abschlussprüfungen finden 2 x im Jahr im Sommer und Winter statt. Selbstverständlich muss jeder Prüfungsteilnehmer pünktlich und in angemessener Kleidung am Prüfort erscheinen und die Zulassung und Einladung, den Ausweis, Taschenrechner, Schreibzeug und eventuell zugelassene Hilfsmittel dabei haben. Ob Hilfsmittel zur Prüfung erlaubt sind und mit welchen Sie arbeiten dürfen, entnehmen Sie Ihrer Zulassung und Einladung.
Nach den schriftlichen Prüfungen erfolgt die Auswertung durch eine zentrale Stelle bzw. durch die Prüfungsausschüsse.
Die Ergebnisse der schriftlichen Prüfung können Sie ca. 4-6 Wochen nach dem Schreiben auf unserer Homepage einsehen. Aus datenschutzrechtlichen Gründen geben wir nur Auskunft zu organisatorischen oder technischen Problemen, nicht zu den notwendigen Zugangsdaten bzw. Bestehensregeln.
Etwa 6 Wochen nach den schriftlichen Prüfungen finden in einem festen Zeitraum die mündlichen und praktischen Prüfungen statt.
Einzelne Prüfungsteile (Fächer) sind bestanden, wenn Sie mindestens 50 Punkte erreicht haben. Ist das nicht der Fall, kann in dem Fach, oder den Fächern, die mit der Note 5 oder 6 bewertet worden sind, eine mündliche Ergänzungsprüfung durchgeführt werden. In welchen Fächern eine Ergänzungsprüfung in Betracht kommen kann, regelt die jeweilige Ausbildungsverordnung. Den Termin für eine mündliche Ergänzungsprüfung finden Sie auf Ihrer Zulassung und Einladung zur Abschlussprüfung.
Am Tag der letzten Prüfungsleistung Informiert Sie der Prüfungsausschuss darüber, ob Sie bestanden haben oder nicht. Ihnen wird eine vorläufige Bescheinigung überreicht, die Sie unverzüglich in Ihrem Ausbildungsunternehmen vorlegen müssen.
Im Falle des Nichtbestehens endet Ihre Ausbildung zunächst mit zeitlichem Vertragsablauf. Möchten Sie Ihre Ausbildung fortsetzen, müssen Sie nach Eintreffen des Prüfungsbescheides einen formlosen Antrag auf Vertragsverlängerung in Ihrem Ausbildungsunternehmen einreichen.
Den Prüfungsbescheid mit dem Zeugnis und weiteren Unterlagen versenden wir kurze Zeit nach der Ergebnisfeststellung durch den Prüfungsausschuss.
Die Einsichtnahme in Ihre Prüfungsakte kann erst am Ende, nach Erhalt des Prüfungsbescheides beantragt werden. Die Einsichtnahme in eine Zwischen- oder Teilprüfung ist nicht möglich.
Die Widerspruchsfrist beträgt einen Monat.

Abweichende Informationen für Umschüler

Für Umschüler entfällt die Zwischenprüfung, da diese rechtlich nicht vorgeschrieben ist. Bei gestreckten Abschlussprüfungen muss der Teil 1 vor dem Teil 2 absolviert werden.
Der Bescheid über die Prüfungsgebühren wird an den Vertragspartner gemäß Umschulungsvertrag gesendet. Dieser kann mit dem Kostenträger der Umschulung die Übernahme der Prüfungsgebühren klären.

Abweichende Informationen für Externe

Wer sich gemäß § 45 Abs.2 BBiG aufgrund mehrjähriger einschlägiger Berufserfahrung zur Prüfung anmeldet, wir im Sprachgebrauch als „Externer“ bezeichnet. Weitere Informationen zur Externenzulassung und das Anmeldeformular finden Sie hier.
Die Zulassungsvoraussetzungen werden im Einzelfall geprüft. Jeder Prüfungsbewerber erhält eine gesonderte Information über die Zulassung zur Abschlussprüfung. Da Sie sich selbst zur Prüfung anmelden, erhalten Sie auch alle Unterlagen an Ihre Privatadresse.
“Externe” absolvieren keine Zwischenprüfung. Bei einer gestreckten Abschlussprüfung muss der Teil 1 vor dem Teil 2 abgelegt werden.