Aus- und Weiterbildung
Zulassungsvoraussetzungen zur Abschlussprüfung
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um zu einer Abschlussprüfung zugelassen zu werden. Die Voraussetzungen dafür prüft vorab die IHK-Cottbus.
Zulassung im Regelfall
Sind Sie Auszubildender oder Umschüler in einem Unternehmen, bei einem Bildungsträger oder in einem Oberstufenzentrum, werden Sie rechtzeitig schriftlich durch die IHK Cottbus informiert. Möchten Sie extern oder aufgrund guter Leistungen vorzeitig an einer Abschlussprüfung teilnehmen, dann melden Sie sich unter Beachtung folgender Fristen selbstständig an.
Später eingehende Anträge können erst für die jeweils nächste Abschlussprüfung berücksichtigt werden.
Frühjahrsprüfung
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15. November des Vorjahres
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Sommerprüfung
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1. Februar des laufenden Jahres
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Herbstprüfung
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15. Mai des laufenden Jahres
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Winterprüfung
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1. September des laufenden Jahres
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Zulassung aufgrund langjähriger beruflicher Tätigkeit (externe Zulassung)
Das Berufsbildungsgesetz (BBiG § 45) ermöglicht auch Menschen ohne Berufsausbildung die Teilnahme an einer IHK-Abschlussprüfung.
Voraussetzung dafür ist der Nachweis von Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten, die in der Verordnung des Ausbildungsberufes, in dem die Prüfung abgelegt werden möchte, festgelegt sind.
Zur Abschlussprüfung können Sie zugelassen werden, wenn Sie mindestens das 1 ½-fache der vorgeschriebenen Ausbildungszeit in dem Beruf tätig gewesen sind, in dem Sie die Prüfung ablegen möchten. Bei einem 3-jährigen Ausbildungsberuf sind dies z. B. 4 ½ Jahre Berufspraxis.
Sie können die Teilnahme an einer externen Prüfung bei der IHK beantragen, in deren Kammerbezirk Sie Ihren Wohnsitz haben. Zum Kammerbezirk der IHK Cottbus gehören die Landkreise Spree-Neiße, Oberspreewald-Lausitz, Elbe-Elster und Dahme-Spreewald sowie die kreisfreie Stadt Cottbus.
Welche Nachweise und Unterlagen müssen eingereicht werden?
Eingereicht werden muss ein vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Anmeldung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 562 KB). Bitte vergessen Sie nicht Ihre Telefonnummer anzugeben. So können Fragen schneller geklärt werden. Des Weiteren benötigen wir von Ihnen eine detaillierte Aufstellung, in welchen Arbeitsgebieten Sie tätig waren und welche Kompetenzen Sie erworben haben.
Für eine Zulassung müssen Arbeitszeugnisse über Dauer und Inhalt Ihrer betrieblichen Tätigkeit und - soweit vorhanden - auch Abschlusszeugnisse, Zertifikate oder Nachweise über Schulungsmaßnahmen in Kopie eingereicht werden.
Selbstständige Tätigkeiten sollten in geeigneter Weise belegt werden, z.B. durch einen Steuerberater, Gewerbeanmeldungen oder Referenzen.
Zulassung aufgrund sehr guter Leistungen (vorzeitige Zulassung)
Auszubildende können vor Abschluss ihrer Ausbildungszeit zur Prüfung zugelassen werden.
Eine vorzeitige Zulassung ist möglich, wenn
1. der Ausbildungsbetrieb und die Berufsschule dem Auszubildenden überdurchschnittliche Leistungen bescheinigt, d. h.
- die praktischen Leistungen im Ausbildungsbetrieb mit mindestens "gut" und
- die theoretischen Leistungen in den prüfungsrelevanten Fächern der Berufsschule im Durchschnitt mit mindestens "gut" (bis 2,49) bewertet werden
2. der Auszubildende an der vorgeschriebenen Zwischenprüfung oder dem Teil 1 der Abschlussprüfung teilgenommen hat und
3. alle für das Erreichen des Ausbildungsziels erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt wurden.
Welche Nachweise und Unterlagen müssen bei der IHK Cottbus eingereicht werden?
Eingereicht werden muss vollständig das ausgefüllte und unterschriebenes Antragsformular (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 434 KB) mit dem Einverständnis des Ausbildungsunternehmens und der Bescheinigung der zuständigen Berufsschule, die nicht älter als 2 Monate sein darf. Bitte vergessen Sie nicht, dem Antrag eine Kopie der Teilnahmebescheinigung der Zwischenprüfung oder dem Teil 1 der Abschlussprüfung beizufügen.
Die Regelung zur Verkürzung der Ausbildungszeit und vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung gelten nur für Auszubildende im Rahmen der Berufsausbildung im Sinne des Berufsbildungsgesetzes. Für Teilnehmer/-innen von vollschulischen Maßnahmen sind die Regelungen nicht anwendbar. Umschüler/-innen sind von der Regel der vorzeitigen Zulassung zur Abschlussprüfung ebenfalls ausgenommen, eine Verkürzung der Umschulungszeit ist lediglich in besonderen Einzelfällen, z.B. bei besonderen beruflichen Vorkenntnissen, möglich.
Zulassungserleichterung für Soldaten
Soldaten auf Zeit und ehemalige Soldaten sind zur Abschlussprüfung zuzulassen, wenn der Bundesminister der Verteidigung oder die von ihm bestimmte Stelle bescheinigt, dass der Bewerber Kenntnisse und Fertigkeiten erworben hat, welche die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen (§ 45 Abs. 3 BBiG).
Zulassung schulisch Ausgebildeter
Zur Abschlussprüfung ist auch zugelassen, wer in einer berufsbildenden Schule oder einer sonstigen Einrichtung ausgebildet worden ist, wenn diese Ausbildung der Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf entspricht (§ 43 Abs. 2 BBiG). Hierunter fallen im Land Brandenburg die Schüler im Kooperativen Modell und vollzeitschulische Bildungsgänge zum Erwerb eines Berufsschulabschlusses nach BBiG.