CO2-Grenzausgleichsabgabe CBAM für Importe
Unternehmen innerhalb der EU, die Eisen, Stahl, Zement, Aluminium, Elektrizität, Düngemittel, Wasserstoffe sowie bestimmte vor- und nachgelagerte Produkte in reiner oder verarbeiteter Form aus Nicht-EU-Staaten importieren, müssen zum 1. Oktober 2023 mit ersten Meldepflichten im Rahmen des Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) rechnen.