Statistik

Mit den Intrastat-Meldungen wird der tatsächliche Warenverkehr von Gemeinschaftswarenzwischen den 28 Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Versendungen und Eingänge) statistisch erfasst. Die aus den einzelnen Intrastat-Meldungen erstellte Intrahandelsstatistik dient dazu, aktuelle Daten über den innergemeinschaftlichen Handel Deutschlands bereitzustellen.

Wer ist zur Auskunft verpflichtet?

Vereinfacht gilt: Im Versendungsfall ist in der Regel derjenige auskunftspflichtig, der eine innergemeinschaftliche Lieferung im Sinne des Umsatzsteuergesetzes (UStG) ausführt. Entsprechend ist im Eingangsfall grundsätzlich derjenige auskunftspflichtig, der einen innergemeinschaftlichen Erwerb im Sinne des UStG tätigt. Jeder Auskunftspflichtige kann sich bei der Abgabe der Intrastat-Meldung durch einen Dritten, der allerdings in der EU ansässig sein muss, vertreten lassen.
Von der Meldepflicht sind in Deutschland umsatzsteuerpflichtige Unternehmen befreit, deren Versendungen in andere EU-Mitgliedstaaten bzw. Eingänge aus anderen EU-Mitgliedstaaten den Wert von zur Zeit jeweils 500.000 Euro im Vorjahr nicht überschritten haben (gemäß Grundverordnung EG Nr. 638/2004). Wird diese Wertgrenze erst im laufenden Kalenderjahr überschritten, so beginnt die Meldepflicht mit dem Monat, in dem die Schwelle überschritten wurde.

Wie erfolgen die Meldungen?

Die Meldungen können nur noch elektronisch abgegeben werden (gem. Gesetz der Förderung der elektronischen Verwaltung sog. E-Government-Gesetz vom 31. Juli 2013). Der bisherige Vordruck N entfällt und wird durch die Verfahren IDEV bzw. eStatistik.core ersetzt. Neu meldepflichtige Unternehmen müssen bereits seit August 2013 elektronisch melden. Zu zahlreichen Fragestellungen hat das Statistische Bundesamt eine Ausfüllanleitung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 950 KB) erstellt.

Meldeschwelle Intrastat

Mit Wirkung zum 01.01.2016 wurde die Meldeschwelle für Intrastat-Eingangsmeldungen von EUR 500.000 auf EUR 800.000 angehoben. Die Meldeschwelle für Intrastat-Ausgangsmeldungen bleibt bei EUR 500.000.