Importvorschriften mit Drittländern

Nach den Bestimmungen des Zollkodexes der Europäischen Union (UZK) in Verbindung mit dem deutschen Außenwirtschaftsgesetz ist die Einfuhr von Waren aus Drittländern grundsätzlich ohne besondere Förmlichkeiten möglich.
 
Grundsätzlich ist keine besondere Erlaubnis für den Import erforderlich. Allerdings gibt es verschiedene Ausnahmen und damit auch unterschiedliche Verfahrensvorschriften bei der Zollabfertigung. Auf jeden Fall stellen sich dem Importeur eine Reihe von abwicklungstechnischen Fragen.

Die wichtigsten Bestimmungen rund um den Import finden Sie in diesem Merkblatt: