Ursprungsnachweise in Freihandelsabkommen (EU-NZ, EU-UK, EU-VN)
Freihandelsabkommen EU-Neuseeland
Das Freihandelsabkommen zwischen der EU und Neuseeland trat am 01. Mai 2024 in Kraft. Es wurde im Amtsblatt der EU L/2024/866 vom 25. März 2024 veröffentlicht. Damit fallen alle Einfuhrzölle auf EU-Ursprungswaren in Neuseeland weg.
Im Gegenzug werden schrittweise auch die Zölle auf neuseeländische Ursprungswaren bei der Einfuhr in die EU erheblich gesenkt bzw. abgeschafft. Im Agrarbereich wird es einen stufenweisen Abbau und Zollkontingente geben.
Ursprungsnachweise
- Neuseeland darf in der Länderliste der Lieferantenerklärung genannt werden (Vorlage zum Download unter: Präferenzieller Ursprung)
- Die Ursprungsregeln sind in den Zolldatenbanken Warenursprung und Präferenzen Online (WuP) und Access2Markets abrufbar.
- Alternativ finden sich die Ursprungsregeln in Anhang 3-B des Abkommens (ab S. 562)
- Auf Rechnungen an neuseeländische Kunden kann bei EU-Ursprungsware die Erklärung zum Ursprung abgegeben werden (Anhang 3-C).
Wortlaut der Erklärung zum Ursprung in englischer Sprache
(For multiple shipments): Period from ___ to ___ (1)The exporter of the products covered by this document (Exporter Reference No ...(2)) declares that, except where otherwise clearly indicated, the products are of … (3) preferential origin. (Place and date; Name of the exporter (4))
(1) maximaler Zeitraum: zwölf Monate
(2) Für EU-Exporteure: REX-Nummer ab einem Warenwert von 6.000 Euro
(3) Neuseelands oder der Europäischen Union / New Zealand or European Union
(4) kann entfallen, wenn diese Angaben in der Rechnung bereits enthalten sind.
(2) Für EU-Exporteure: REX-Nummer ab einem Warenwert von 6.000 Euro
(3) Neuseelands oder der Europäischen Union / New Zealand or European Union
(4) kann entfallen, wenn diese Angaben in der Rechnung bereits enthalten sind.
Weiterführende Informationen
- Abkommenstext: Amtsblatt der EU L/2024/866 vom 25. März 2024
- ATLAS-Info 0603/24: TARIC/EZT – Warenverkehr mit Neuseeland (Freihandelsabkommen)
- Leitfaden der EU für KMU: European Union – New Zealand FTA: A Guide for European SMEs
- GTAI: Freihandelsabkommen zwischen der EU und Neuseeland tritt in Kraft
Freihandelsabkommen EU-Vereinigtes Königreich
Nachdem sich die EU und das Vereinigte Königreich Ende 2020 auf einen Handelsvertrag geeinigt haben, können seit 01. Januar 2021 Präferenzen bzw. Zollbefreiungen für Ursprungswaren in Anspruch genommen werden.
Ursprungserklärungen/Präferenznachweise:
Der Ursprungsnachweis wird in Form einer Erklärung zum Ursprung auf der Rechnung nach vorgegebenem Wortlaut erbracht (ANHANG Orig-4 des EU-UK Handelsabkommens):
The exporter of the products covered by this document (Exporter Reference No ... *) declares that, except where otherwise clearly indicated, these products are of ... preferential origin (Ort, Datum, Unterschrift).
*Ab einem Warenwert von 6000 EUR ist für die Abgabe der Erklärung zum Ursprung zwingend die Registrierung beim Zoll als Registrierter Exporteur (REX) notwendig und die REX-Nummer in der Erklärung anzugeben. Warenverkehrbescheinigungen EUR.1 sind nicht zulässig!
Die Erklärung zum Ursprung kann sowohl als Einzel-Erklärung pro Lieferung ausgefertigt werden als auch – NUR bei Sendungen identischer Ware – als Langzeiterklärung für einen Gültigkeitszeitraum von maximal 12 Monaten.
Der Exporteur muss in jedem Fall für die Richtigkeit der Erklärung Nachweise bereithalten.
Die Ursprungsregeln sind im Detail auch auf der Zoll-Internetseite Warenursprung und Präferenzen online recherchierbar.
Lieferantenerklärungen:
Mit dem Austritt Großbritanniens aus der EU verliert britische Ware ihren präferenziellen EU-Ursprung, auch wenn sich diese schon vor dem 01. 01.21 in der EU27 befunden hat. Das bedeutet:
- für britische Ware kann keine Lieferantenerklärung mehr ausgestellt werden.
- Lieferantenerklärungen, die von britischen Unternehmen ausgestellt wurden und werden, sind ungültig.
- für Präferenzkalkulationen: britische Ware fließt als Vormaterial ohne Ursprung in die Berechnung ein. Eine diagonale Kumulierung mit anderen Abkommensländern ist nicht vorgesehen.
aber
- das Vereinigte Königreich kann in Lieferantenerklärungen in Feld 5 genannt werden, wenn die Ursprungsregeln erfüllt sind. Die Prüfung der Ursprungskriterien ist über die Webseite des Zolls sowie direkt über das Handelsabkommen (ANHANG ORIG-1 ff.) möglich.
- es ist eine bilaterale Kumulierung möglich für Vormaterialien aus dem jeweils anderen Abkommensgebiet oder solche, die dort bearbeitet wurden, ohne den Ursprung zu erlangen. Hier sieht das Abkommen eine spezielle Supplier’s Declaration als Nachweis vor (siehe ANHANG ORIG-3).
Einfuhrzölle in Großbritannien können auf der Zolldatenbank der EU – Access2Markets (A2M) und dem UK Global Tariff (UKGT) recherchiert werden. Importzollsätze in der EU sind abrufbar beim Elektronischen Zolltarif EZT-Online.
Der Abkommenstext einschließlich Ursprungskriterien ist auf der Webseite der Europäischen Kommission im Amtsblatt L 444 vom 31.12.2020 in allen Amtssprachen der EU veröffentlicht.
Freihandelsabkommen EU-Vietnam
Der Handel mit Vietnam wird einfacher: das Freihandelsabkommen mit der EU ist am 01. August 2020 in Kraf getreten. Innerhalb der nächsten sieben Jahre werden so schrittweise 99% aller Zölle auf vietnamesische Ursprungswaren beim Import in die EU wegfallen. Für EU-Waren, die nach Vietnam geliefert werden, entfallen zunächst 65% aller Zölle, die übrigen werden innerhalb der nächsten 10 Jahre abgeschafft.
Vietnam ist damit das zweite südostasiatische Land mit einem solch umfassenden Freihandelsabkommen mit der EU nach Singapur, wo seit 21.11.2019 gegenseitige Präferenzen genutzt werden können (vgl. Amtsblatt der Europäischen Union L 294 vom 14. November 2019).
Ursprungserklärungen/Präferenznachweise:
Als Präferenznachweis ist vom deutschen Exporteur eine Erklärungen zum Ursprung auf der Rechnung nach vorgegebenem Wortlaut abzugeben. Bei einem Warenwert über 6000 EUR ist dabei zwingend eine Registrierung beim Zoll als Registrierter Ausführer (REX) erforderlich. Warenverkehrbescheinigungen EUR.1 sind nicht zulässig!
Als Präferenznachweis ist vom deutschen Exporteur eine Erklärungen zum Ursprung auf der Rechnung nach vorgegebenem Wortlaut abzugeben. Bei einem Warenwert über 6000 EUR ist dabei zwingend eine Registrierung beim Zoll als Registrierter Ausführer (REX) erforderlich. Warenverkehrbescheinigungen EUR.1 sind nicht zulässig!
Lieferantenerklärungen:
Das Abkommen mit Vietnam wurde am 12. Juni 2020 im Amtsblatt der Europäischen Union L 186 veröffentlicht. Damit kann Vietnam in Lieferantenerklärungen in Feld 5 genannt werden. Die zu prüfenden Ursprungsregeln finden Sie auf der Internetseite Warenursprung und Präferenzen online.
Das Abkommen mit Vietnam wurde am 12. Juni 2020 im Amtsblatt der Europäischen Union L 186 veröffentlicht. Damit kann Vietnam in Lieferantenerklärungen in Feld 5 genannt werden. Die zu prüfenden Ursprungsregeln finden Sie auf der Internetseite Warenursprung und Präferenzen online.
Einfuhrzölle in Vietnam können auf der Zolldatenbank der EU – Access2Markets (A2M) recherchiert werden. Importzollsätze in der EU sind abrufbar beim Elektronischen Zolltarif EZT-Online. Hinweis: für eine Übergangsphase von zwei Jahren wird auch das Allgemeine Präferenzsystem (APS) für Vietnam weiter angewendet. Folge: unterschiedliche Zollsätze für ein und dieselbe Ware. Ggf. ist zu prüfen, welcher Zollsatz der günstigere ist, da nicht in jedem Fall eine automatisierte Abgleichung/Reduktion in ATLAS erfolgt.
Der Abkommenstext einschließlich Ursprungskriterien ist auf der Webseite der Europäischen Kommission veröffentlicht. Zum aktuellen Stand des EU-Vietnam-Freihandelsabkommens informiert ebenfalls die AHK Vietnam.