Warenursprung und Präferenzen
Dem Ursprung einer Ware kommt im Zoll- und Außenwirtschaftsverkehr eine erhebliche Bedeutung zu. So hängen unter anderem die Erhebung von Zöllen sowie die Anwendung handelspolitischer Maßnahmen davon ab.
Im grenzüberschreitenden Warenverkehr wird zwischen dem präferenziellen Ursprung und dem nichtpräferenziellen bzw. handelspolitischen Ursprung unterschieden. Beide haben unterschiedliche Rechtsgrundlagen und Rechtsfolgen.
Eine dritte Säule ist der Herkunftsbezeichnung „Made in…“ Der rechtlichen Bewertung, ob eine Ware Made in Germany ist, liegt eine wettbewerbsrechtliche Beurteilung zu Grunde.
Ursprungszeugnis - Nichtpräferenzieller Ursprung
Den nichtpräferenziellen oder handelspolitischen Ursprung erwirbt eine Ware in dem Land, in dem die letzte wesentliche Be- oder Verarbeitung stattgefunden hat. Nachweisdokument dafür ist das Ursprungszeugnis, das in verschiedenen Drittländern zwingend bei der Einfuhr benötigt wird. Es kann bei der IHK online oder in Papierform beantragt werden.
Präferenzieller Ursprung
Der präferenzielle Ursprung einer Ware wird innerhalb der Europäischen Union mit der Lieferantenerklärung und gegenüber einem Drittland mit der Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 oder einer Ursprungserklärung auf der Handelsrechnung dokumentiert.
Ausfüllhilfen & Downloads für Ursprungsnachweise
Hier finden Sie Ausfüllhilfen und Vorlagen für präferenzielle und nichtpräferenzielle Ursprungsnachweise zum Herunterladen: von A wie A.TR über EUR.1 und Lieferantenerklärung bis U wie Ursprungszeugnis.