Beratung, Betreuung und Überwachung der Ausbildung

Die Industrie- und Handelskammer ist als zuständige Stelle für die Ausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen der Industrie, des Handels und des Dienstleistungsgewerbes gesetzlich verpflichtet zur Beratung der Ausbildenden, der Ausbilder und der Auszubildenden zu allen Fragen der Berufsausbildung und Überwachung derselben in den Unternehmen.
Diese Aufgabenstellung wird durch die Berater Berufliche Bildung der Kammer wahrgenommen.Durch regelmäßige Besuche in den Unternehmen und wöchentliche Sprechtage in der IHK beraten die Berater Berufliche Bildung insbesondere zu Problemen wie:
  • Realisierung der bei der Eignungsfeststellung ggf. erteilten Auflagen
  • Einsatz der benannten Ausbilder
  • Einhaltung der Ausbildungsverordnung und des betrieblichen Ausbildungsplanes
  • Verbot der Beschäftigung mit nicht ausbildungsgerechten Arbeiten
  • Freistellung zum Besuch der Berufsschule und zur überbetrieblichen ergänzenden Ausbildung
  • kostenlose Bereitstellung der Arbeitsmittel für die Auszubildenden
  • Einhaltung des Jugendarbeitsschutzgesetzes
Die Berater Berufliche Bildung beantworten Fragen zu:

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