Wer erhält welche Unterlagen
An die Industrie- und Handelskammer sind durch das ausbildende Unternehmen folgende Unterlagen einzureichen:
- Gewerbeanmeldung/Handelsregistereintragung
(soweit das Unternehmen bei der IHK noch nicht eingetragen ist) - Betriebserhebungsbogen
- Ausbilderkarte mit Zeugniskopie zum Nachweis der fachlichen Qualifikation sowie Nachweis der AEVO-Prüfung
- Antrag auf Eintragung einschließlich der drei Berufsausbildungsverträge (kompletter Formularsatz) mit allen erforderlichen Unterschriften
- Sachliche und zeitliche Gliederung der Ausbildung (betrieblicher Ausbildungsplan, Anlage zum Berufsausbildungsvertrag)
- Ärztliche Bescheinigung der Erstuntersuchung gemäß Jugendarbeitsschutzgesetz (wenn der Auszubildende zu Beginn der Lehre noch nicht volljährig ist)
- Fördermittelantrag (bei Erfüllung der jeweils gültigen Förderkriterien)
Die Berufsschule erhält folgende Unterlagen:
- Anmeldung des Auszubildenden (ist durch das ausbildende Unternehmen sofort nach Vertragsabschluss vorzunehmen)
- am ersten Schultag eine Kopie des Berufsausbildungsvertrages (ist dem Auszubildenden mitzugeben)
Der Auszubildende muss durch das ausbildende Unternehmen erhalten:
- Berufsausbildungsvertrag, nachdem er bei der Kammer registriert wurde
- sachliche und zeitliche Gliederung der Ausbildung
- Berichtsheft
Ihr Ansprechpartner für Ihren Ausbildungsberuf: Berater Berufliche Bildung