Ausbildungs-/Umschulungsverhältnisse registrieren und aktualisieren
Die IHK als zuständige Stelle hat für anerkannte Ausbildungsberufe ein Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse einzurichten und zu führen. In das Verzeichnis werden auf Antrag wesentliche Inhalte des Berufsausbildungsvertrages gemäß § 34 Abs. 2 BBiG eingetragen.
Die Eintragung ist vorzunehmen, wenn die Voraussetzungen nach § 35 Abs. 1 BBiG gegeben sind. Die Verfahrensweisen gelten im wesentlichen auch bei der Vorlage von Umschulungsverträgen.
Wie läuft das Verfahren ab?
Das ausbildende Unternehmen hat unverzüglich nach Abschluss des Berufsausbildungsvertrages die Eintragung in das Verzeichnis zu beantragen.
Das ausbildende Unternehmen hat unverzüglich nach Abschluss des Berufsausbildungsvertrages die Eintragung in das Verzeichnis zu beantragen.
Dazu sendet es den Antrag auf Eintragung, die Vertragsniederschriften, die sachliche und zeitliche Gliederung der Berufsausbildung und für Jugendliche die ärztliche Bescheinigung über die Erstuntersuchung nach § 32 Abs. 1 des Jugendarbeitschutzgesetzes an den für den Ausbildungsberuf zuständigen Berater Berufliche Bildung der IHK per Post.
Nach der Eintragung werden die eingereichten Unterlagen an das Unternehmen per Post zurückgesandt. Zeitnah erhält es eine Eintragungsbestätigung. Sollten sich wesentliche Inhalte des Berufsausbildungsvertrages gemäß § 34 Abs. 2 BBiG (Ausbildungsberuf, Ausbildungszeit) ändern, sind diese Änderungen der IHK anzuzeigen.
Nach der Eintragung werden die eingereichten Unterlagen an das Unternehmen per Post zurückgesandt. Zeitnah erhält es eine Eintragungsbestätigung. Sollten sich wesentliche Inhalte des Berufsausbildungsvertrages gemäß § 34 Abs. 2 BBiG (Ausbildungsberuf, Ausbildungszeit) ändern, sind diese Änderungen der IHK anzuzeigen.
Unternehmen, die regelmäßig ausbilden, können auch den Berufsausbildungsvertrag online nutzen.
Alle Formulare/Anträge haben wir für Sie auf einer Seite zusammengestellt.
Welche Unterlagen sind erforderlich?
- Antrag auf Eintragung eines Berufsausbildungsverhältnisses
- Berufsausbildungsvertrag
- Änderungsvertrag
- Darstellung der sachlich und zeitlichen Gliederung der Berufsausbildung
- für Jugendliche die ärztliche Bescheinigung über die Erstuntersuchung nach § 32 Abs. 1 des Jugendarbeitschutzgesetzes
Wie lange dauert das Verfahren?
Die Eintragung wird regelmäßig/nach Vorliegen der Eintragungsvoraussetzungen vorgenommen.
Die Eintragung wird regelmäßig/nach Vorliegen der Eintragungsvoraussetzungen vorgenommen.
Was kostet das Verfahren?
Für die Eintragung und Betreuung eines Berufsausbildungsverhältnisses wird eine Gebühr erhoben. Die Höhe der Gebühr ist im Gebührentarif geregelt und beträgt 230,00 €. Weitere Informationen zu den Eintragungsgebühren entnehmen Sie bitte dem aktuellen Gebührentarif.
Für die Eintragung und Betreuung eines Berufsausbildungsverhältnisses wird eine Gebühr erhoben. Die Höhe der Gebühr ist im Gebührentarif geregelt und beträgt 230,00 €. Weitere Informationen zu den Eintragungsgebühren entnehmen Sie bitte dem aktuellen Gebührentarif.
Rechtsgrundlagen
- Berufsbildungsgesetz (BBiG),
- Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO),
- Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG),
- Ausbildungsordnung,
- Bundesurlaubsgesetz (BUrlG)
Wichtige Hinweise
- In das Verzeichnis werden nur Ausbildungs- und Umschulungsverhältnisse in anerkannten Ausbildungsberufen aufgenommen.
- Zur Eintragung von Berufsausbildungsverhältnissen für Auszubildende unter 18 Jahren ist die ärztliche Bescheinigung über die Erstuntersuchung mit vorzulegen.
- Alle Veränderungen von wesentlichen Inhalten der registrierten Verträge (z. B. Wohnortwechsel des Azubi, Namensänderung, Verlegung des Firmensitzes) sind der IHK zur Aktualisierung der Daten anzuzeigen.
Ansprechpartner für Ausbildungs- und Umschulungsverträge
Berater Berufliche Bildung
Berater Berufliche Bildung
Ansprechpartner für Registrierung von Ausbildungs- und Umschulungsverträge
- Doris Esche
Tel.: 0371 6900 1453