Informationen für ehrenamtliche Prüfer und Prüferinnen
Newsletter für Prüfer und Prüferinnen
Der IHK-Newsletter für Prüfer und Prüferinnen informiert Sie regelmäßig zu aktuellen Themen rund um die Weiterbildung. Hier können Sie die letzten Newsletter als PDF herunterladen:
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Prüferentschädigung
Gemäß der Handelskammer-Regelung über die Prüferentschädigung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 729 KB) sowie der zugehörigen Entschädigungssätze (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 527 KB) erhalten die ehrenamtlichen Mitglieder in Prüfungsausschüssen (Prüferinnen und Prüfer) sowie zu Prüfungszwecken herangezogenen Personen (z.B. Aufsichten) für ihre Tätigkeit bei Ausbildungs-, Umschulungs- und Fortbildungsprüfungen eine Entschädigung für
- Zeitversäumnis,
- entstandene Fahrtkosten sowie
- gegebenenfalls weiteren Aufwand.
Der Anspruch auf Entschädigung erlischt, wenn er nicht binnen drei Monaten nach Beendigung der Prüfung bei der Handelskammer Bremen – IHK für Bremen und Bremerhaven geltend gemacht worden ist. Die Abrechnung erfolgt durch die Handelskammer Bremen – IHK für Bremen und Bremerhaven auf einem von der anspruchsberechtigten Person auszufüllenden Formblatt.
Prüferinnen und Prüfer nutzen bitte:
- den Entschädigungsantrag für Prüfungen (XLSX-Datei · 629 KB) zur Entschädigung von mündlichen Prüfungen, Fertigkeitsprüfungen, Erstellung von mündlichen und praktischen Prüfungsaufgaben, Vorbesprechungen, Auswertungssitzungen und Zweitkorrektur von schriftlichen Prüfungen
- den Entschädigungsantrag für die Vor-/Erstkorrektur von Prüfungsarbeiten (XLSX-Datei · 34 KB) sowie
- den Entschädigungsantrag für die Erstellung von schriftlichen Prüfungsaufgaben (XLSX-Datei · 43 KB).
Aufsichten nutzen bitte:
- den Entschädigungsantrag für die Aufsichtsführung (XLSX-Datei · 33 KB) und Organisationsaufgaben.
Entschädigungsanträge senden Sie bitte an Ihre Prüfungs-Sachbearbeiter/innen, deren Kontaktdaten Sie beim jeweiligen Beruf bzw. bei der jeweiligen Fortbildungsprüfung finden.
Sofern im Einzelfall ein Verdienstausfall geltend gemacht werden soll, wenden Sie sich bitte an Ihre Prüfungs-Sachbearbeiter/innen, die Ihnen dazu ein gesondertes Formular zur Verfügung stellen.
BBiG-Novelle: Hinweise für Prüferinnen und Prüfer
Zum 1. Januar 2020 ist das Berufsbildungsgesetz (BBiG) novelliert worden und hat verschiedene Neuerungen u.a. bei der Mindestausbildungsvergütung, den Freistellungsregelungen und der Teilzeitausbildung gebracht. Darüber hinaus gibt es auch Änderungen, die das Prüfungswesen betreffen.
Sämtliche Änderungen sind gut verständlich im beigefügten Newsletter (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 2033 KB) aufgeführt und erklärt.
Die Einführung der neuen Abschlussbezeichnungen für die drei gesetzlichen Fortbildungsstufen wird ebenfalls noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Hierfür müssen sich zunächst die Rechtsaufsichten in den Ministerien der Bundesländer auf einen gemeinsamen Weg verständigen.
Weitere Informationen können Sie auch unserer Homepage entnehmen.
- Hier finden Sie Informationen für Azubis
- Hier finden Sie Informationen für Ausbildungsbetriebe
Wir möchten uns an dieser Stelle ganz herzlich für Ihr Engagement und Ihren Einsatz bedanken und stehen Ihnen gerne für Rückfragen zur Verfügung.