Informationen für ehrenamtliche Prüfer und Prüferinnen

Newsletter für Prüfer und Prüferinnen

Der IHK-Newsletter für Prüfer und Prüferinnen informiert Sie regelmäßig zu aktuellen Themen rund um die Weiterbildung. Hier können Sie die letzten Newsletter als PDF herunterladen:
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Prüferentschädigung

Gemäß der Handelskammer-Regelung über die Prüferentschädigung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 729 KB) sowie der zugehörigen Entschädigungssätze (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 527 KB) erhalten die ehrenamtlichen Mitglieder in Prüfungsausschüssen (Prüferinnen und Prüfer) sowie zu Prüfungszwecken herangezogenen Personen (z.B. Aufsichten) für ihre Tätigkeit bei Ausbildungs-, Umschulungs- und Fortbildungsprüfungen eine Entschädigung für
  • Zeitversäumnis,
  • entstandene Fahrtkosten sowie
  • gegebenenfalls weiteren Aufwand.
Der Anspruch auf Entschädigung erlischt, wenn er nicht binnen drei Monaten nach Beendigung der Prüfung bei der Handelskammer Bremen – IHK für Bremen und Bremerhaven geltend gemacht worden ist. Die Abrechnung erfolgt durch die Handelskammer Bremen – IHK für Bremen und Bremerhaven auf einem von der anspruchsberechtigten Person auszufüllenden Formblatt.
Prüferinnen und Prüfer nutzen bitte:
Aufsichten nutzen bitte:
Entschädigungsanträge senden Sie bitte an Ihre Prüfungs-Sachbearbeiter/innen, deren Kontaktdaten Sie beim jeweiligen Beruf bzw. bei der jeweiligen Fortbildungsprüfung finden.
Sofern im Einzelfall ein Verdienstausfall geltend gemacht werden soll, wenden Sie sich bitte an Ihre Prüfungs-Sachbearbeiter/innen, die Ihnen dazu ein gesondertes Formular zur Verfügung stellen.

BBiG-Novelle: Hinweise für Prüferinnen und Prüfer

Zum 1. Januar 2020 ist das Berufsbildungsgesetz (BBiG) novelliert worden und hat verschiedene Neuerungen u.a. bei der Mindestausbildungsvergütung, den Freistellungsregelungen und der Teilzeitausbildung gebracht. Darüber hinaus gibt es auch Änderungen, die das Prüfungswesen betreffen.
Sämtliche Änderungen sind gut verständlich im beigefügten Newsletter (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 2033 KB) aufgeführt und erklärt.
Die Einführung der neuen Abschlussbezeichnungen für die drei gesetzlichen Fortbildungsstufen wird ebenfalls noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Hierfür müssen sich zunächst die Rechtsaufsichten in den Ministerien der Bundesländer auf einen gemeinsamen Weg verständigen.
Weitere Informationen können Sie auch unserer Homepage entnehmen.
Wir möchten uns an dieser Stelle ganz herzlich für Ihr Engagement und Ihren Einsatz bedanken und stehen Ihnen gerne für Rückfragen zur Verfügung.