Informations­pflichten gegenüber ehrenamtlichen Prüferinnen und Prüfern in der Aus- und Weiterbildung gem. Art. 13 DSGVO und Art. 14 DSGVO

1. Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit

Die Datenschutzhinweise erfolgen im Zusammenhang mit der Berufung als Prüfer oder Prüferin. Die Handelskammer Bremen - IHK für Bremen und Bremerhaven benötigt diese Daten, um die Prüfungen organisieren zu können.

2. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen

Handelskammer Bremen - IHK für Bremen und Bremerhaven
Am Markt 13
28195 Bremen
Telefon: 0421 3637 0
Fax: 0421 3637 299
E-Mail: service@handelskammer-bremen.de

3. Kontaktdaten des behördlichen Datenschutzbeauftragten

Den behördlichen Datenschutzbeauftragten der Handelskammer Bremen - IHK für Bremen und Bremerhaven erreichen Sie unter der o. g. Anschrift, z. H. des Datenschutzbeauftragten, E-Mail: datenschutz@handelskammer-bremen.de.

4. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung

Sie haben sich bereit erklärt, für die Handelskammer Bremen - IHK für Bremen und Bremerhaven ehrenamtlich als Prüferin oder Prüfer tätig zu werden. Die von Ihnen angegebenen personenbezogenen Daten werden verarbeitet, um die Ausübung der Prüfertätigkeit zu ermöglichen (zum Beispiel für die Abstimmung und Einladung zu Prüfungen etc.).
Ihre Daten werden verarbeitet, um Sie als Prüferin oder Prüfer zu registrieren und um Prüfungen zu organisieren und durchführen zu können. Ferner werden diese Daten ggf. zum Zweck der Besetzung der bundesweiten Fachausschüsse zur Aufgabenerstellung verarbeitet.
Ihre Daten werden auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c DSGVO in Verbindung mit §§ 39 ff. BBiG verarbeitet.
Außerdem werden in der Regel Ihre Kontaktdaten an die anderen Mitglieder des Prüfungsausschusses/der Prüfungsausschüsse weitergegeben. Rechtsgrundlage hierfür ist Ihre Einwilligung gemäß Art. 6 Abs.1 a DSGVO. Ihre Daten werden auch verarbeitet, um Ihnen ggf. öffentliche Auszeichnungen und Ehrungen zu verleihen.

5. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten

Ihre personenbezogenen Daten werden, sofern wir gesetzlich hierzu verpflichtet sind oder Sie vorab in die Datenübermittlung eingewilligt haben, übermittelt an:
  • die Finanzbuchhaltung innerhalb der Handelskammer zur Zahlungsabwicklung, soweit dies zu Abrechnungszwecken erforderlich ist,
  • mit der Prüfungsorganisation und -durchführung befasste Mitarbeiter innerhalb der Handelskammer Bremen - IHK für Bremen und Bremerhaven
  • an den Prüfungsausschuss zur Abnahme der Prüfung
  • gegebenenfalls die Gewerkschaften von der Sie als Prüfer/Prüferin vorgeschlagen wurden,
  • gegebenenfalls die Berufsschulen, von der Sie als Prüfer/Prüferin vorgeschlagen wurden, sowie das zuständige Schulamt,
  • unsere Dienstleiser für die technische Unterstützung.

6. Übermittlung von personenbezogenen Daten in ein Drittland

Es ist nicht vorgesehen, Ihre personenbezogenen Daten in ein Drittland oder an eine internationale Organisation zu übermitteln.

7. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten

Aufbewahrungsfristen ergeben sich aus den gesetzlichen Regelungen zur Aufgabenübertragung auf die IHKs, aus dem Satzungsrecht der IHKs und/oder aus steuerrechtlichen Regelungen. Nach Abschluss der Gesamtprüfung werden die schriftlichen Prüfungsunterlagen ein Jahr im Original, die Niederschrift 50 Jahre aufbewahrt. Die Aufbewahrung kann auch elektronisch erfolgen.

8. Betroffenenrechte

Nach der EU-Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:
  • Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht, Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO).
  • Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).
  • Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO). Dann können wir Sie allerdings nicht mehr als Mitglied des Prüfungsausschusses verwalten.
  • Aufgrund Ihrer Einwilligung in die Datenverarbeitung steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).
Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die Handelskammer, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.

9. Beschwerderecht

Bei datenschutzrechtlichen Beschwerden können Sie sich an die zuständige Aufsichtsbehörde wenden:
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit der Freien Hansestadt Bremen
Arndtstraße 1, 27570 Bremerhaven
Tel.: +49 471 596 2010 oder +49 421 361 2010
E-Mail: office@datenschutz.bremen.de

10. Widerrufsrecht

Wenn Sie in die Verarbeitung Ihrer Daten durch eine entsprechende Erklärung eingewilligt haben, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft gegenüber der Handelskammer Bremen – IHK für Bremen und Bremerhaven widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt.

11. Quelle der Daten

Ihre Daten wurden uns gegebenenfalls vollständig oder teilweise von Ihrem Arbeitgeber, der Gewerkschaft oder der Berufsschule übermittelt.

12. Pflicht zur Bereitstellung der Daten

Sie sind dazu verpflichtet, Ihre Daten anzugeben. Diese Verpflichtung ergibt sich aus der beabsichtigten ehrenamtlichen Tätigkeit als Prüferin oder Prüfer. Die Handelskammer Bremen - IHK für Bremen und Bremerhaven benötigt Ihre Daten, um Ihre ehrenamtliche Tätigkeit organisieren zu können. Wenn Sie die erforderlichen Daten nicht angeben, können Sie nicht als Prüferin oder Prüfer tätig sein.

Einwilligung in die Verarbeitung personenbezogener Daten

In der Eigenschaft als ehrenamtliche/r Prüfer/Prüferin der Handelskammer Bremen - IHK für Bremen und Bremerhaven verarbeitet die Handelskammer folgende personenbezogenen Daten:
  • Name, Vorname
  • Anschrift
  • Mailadresse
  • Telefonnummer
  • Anschrift Arbeitgeber
auf gesetzlicher Grundlage, um die Abwicklung von Prüfungen gemäß § 39 und § 48 BBiG bzw. § 56 BBiG zu gewährleisten.
Um die Arbeitsfähigkeit des Prüfungsausschusses/der Prüfungsausschüsse zu gewährleisten, gibt die IHK die Daten an die anderen Mitglieder des Prüfungsausschusses/der Prüfungsausschüsse weiter, dessen/deren Mitglied der/die Prüfer/Prüferin ist.
Weiterhin verarbeitet die Handelskammer Bremen - IHK für Bremen und Bremerhaven die Bankverbindung für die Zahlung einer Entschädigung.
Die Einwilligung ist freiwillig. Die Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft per E-Mail an ausbildung@handelskammer-bremen.de oder postalisch an Handelskammer Bremen - IHK für Bremen und Bremerhaven, Am Markt 13, 28195 Bremen widerrufen werden.
Eine über diesen Zweck hinausgehende Datenverarbeitung durch die Handelskammer findet nur statt, soweit diese aufgrund gesetzlicher Regelungen vorgeschrieben ist.
Die Einwilligung zur Verarbeitung der Daten ist zeitlich auf die Dauer der Tätigkeit als Prüfer/Prüferin beschränkt.

Verpflichtung zur Verschwiegenheit

Im Rahmen der ehrenamtlichen Tätigkeit als Prüfer/Prüferin für die Handelskammer Bremen - IHK für Bremen und Bremerhaven verpflichtet sich der/die Prüfer/Prüferin, über sämtliche Prüfungsvorgänge - d.h. insbesondere Prüfungsaufgaben, Lösungshinweise, Leistungen von Prüfungsteilnehmern, Bewertungen, Prüfungsergebnisse – Stillschweigen zu bewahren.
Es ist nicht gestattet, Prüfungsvorgänge an Dritte weiterzugeben oder Dritten in anderer Form zugänglich zu machen oder zu verbreiten. Der/die Prüfer/Prüferin verpflichtet sich, Prüfungsvorgänge mittels sicherer Aufbewahrung bzw. bei elektronischer Bearbeitung mittels geeigneter Sicherungsmechanismen vor dem unbefugten Zugriff Dritter zu schützen. Sollten Prüfungsvorgänge gleichwohl Dritten zur Kenntnis gelangen, informiert der/die Prüfer/Prüferin die Handelskammer hierüber unverzüglich.
Nachstehender § 6 der Handelskammer-Prüfungsordnung für die Durchführung von Abschluss- und Umschulungsprüfungen sowie der Handelskammer-Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungs- und AEVO-Prüfungen ist dem/der Prüfer/Prüferin bekannt und wird umfassend beachtet:
§ 6 Verschwiegenheit
Unbeschadet bestehender Informationspflichten, insbesondere gegenüber dem Berufsbildungsausschuss, haben die Mitglieder des Prüfungsausschusses und sonstige mit der Prüfung befassten Personen über alle Prüfungsvorgänge Verschwiegenheit gegenüber Dritten zu wahren.
Dem/Der Prüfer/Prüferin ist entsprechend nicht gestattet, ihm/ihr überlassene oder in sonstiger Weise bekannt gewordene personenbezogene Daten von Prüfungsteilnehmern zu einem anderen Zweck zu verarbeiten als dies für die Tätigkeit als ehrenamtlicher Prüfer erforderlich ist. Der/die Prüfer/Prüferin verpflichtet sich, auch personenbezogene Daten von Prüfungsteilnehmern mittels sicherer Aufbewahrung bzw. bei elektronischer Bearbeitung mittels geeigneter Sicherungsmechanismen vor dem unbefugten Zugriff Dritter zu schützen. Sollten solche Daten gleichwohl Dritten zur Kenntnis gelangen, wird die Handelskammer hierüber unverzüglich informiert. Nach Abschluss der Bearbeitung der Prüfungsvorgänge sind die Unterlagen ohne Ausnahme vollständig an die Handelskammer zurückzugeben, selbstgefertigte Notizen sind entweder an die Handelskammer zu übergeben oder zu vernichten bzw. zu löschen. Eine Aufbewahrung über diesen Zeitpunkt hinaus ist ausgeschlossen.
Dem/Der Prüfer/Prüferin ist bewusst, dass die Verpflichtung zur Verschwiegenheit wie auch die Verpflichtung zur Wahrung der Vertraulichkeit/des Datengeheimnisses auch nach Beendigung der Prüfertätigkeit fortbestehen.
Dem/Der Prüfer/Prüferin ist außerdem bekannt, dass eine Verletzung der Verschwiegenheitspflicht, ein Verstoß gegen Datenschutzbestimmungen und jede sonstige rechtswidrige Ausnutzung der Position als Prüfungsausschussmitglied nicht nur zum Ausschluss von der Mitwirkung in Prüfungsausschüssen führt, sondern auch weitere rechtliche Konsequenzen haben kann. In Betracht kommen vor allem zivilrechtliche Ansprüche auf Schadensersatz und Unterlassung, namentlich bei vorsätzlicher Zuwiderhandlung aber auch eine strafrechtliche Ahndung.