Übersicht Compliance – aktuelle Pflichten für Unternehmen

Whistleblower-Richtlinie

Nachdem die Whistleblower-Richtlinie der EU teils schon unmittelbar galt, folgte zu Juli 2023 die Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht durch das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG).
Hinweisgeber sollen durch die Regelungen vor Repressalien geschützt werden. Das Hinweisgeberschutzgesetz dient dazu Rechtsverstöße aufzudecken und zu verhindern.
Welche Beschäftigtengruppen werden geschützt?
Es werden alle Beschäftigten geschützt sowie auch Auszubildende.
Welche Unternehmen sind von den Pflichten erfasst?
Grundsätzlich ist jedes Unternehmen verpflichtet. Zusätzliche Pflichten, wie die Einrichtung einer internen Meldestelle gelten nur für Unternehmen mit einer Beschäftigtenzahl von mindestens 50. Dabei gelten Teilzeitbeschäftigte und Auszubildende auch als ganze Zahl.
Weitere Informationen zum Hinweisgeberschutzgesetz finden Sie hier

Übersicht aktueller Rechtsstand

Ab 50 Arbeitnehmer
Juristische Person des Privatrechts
Pflicht zur Einrichtung interner Meldekanäle
Art. 8 III RL 2019/1937
Ab 50 Arbeitnehmer
Juristische Person des öffentlichen Sektors
Pflicht zur Einrichtung interner Meldekanäle
Art. 8 I, IX RL 2019/1937
Ab 250 Arbeitnehmer
Juristische Person des Privatrechts
Eigene Melde- und Untersuchungsstelle, unabhängig
Art. 8 VI RL 2019/1937
  • Für Unternehmen mit 50 bis 249 Mitarbeiter ist ein gemeinsames (regionales) Hinweisgebersystem möglich nach Art. 8 VI WB-RL 2019/1927
  • ab 250 Mitarbeiter sind eigene Melde- und Untersuchungsstellen zwingend, die eingehende Hinweise unabhängig vom und außerhalb des zentralen Hinweisgebersystems bearbeiten können
Weitere Informationen zur Whistleblower-Richtlinie finden Sie hier.

Eintragungspflicht Transparenzregister

  • Richtet sich nicht nach Beschäftigtenanzahl
  • Nach § 20 I GwG sind juristische Personen des Privatrechts und eingetragene Personengesellschaften, nach § 21 GwG nichtrechtsfähige Stiftungen, Trusts und vergleichbare Rechtsgestaltungen verpflichtet Angaben zu ihren wirtschaftlich Berechtigten elektronisch zur Eintragung in das Transparenzregister mitzuteilen
Weiteres zum Transparenzregister erfahren Sie hier.

Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

Seit Anfang 2024 sind Unternehmen mit mehr als 1000 Mitarbeitenden in der Pflicht, die Vorschriften nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz zu erfüllen. Indirekt betroffen sind oft auch KMU im Rahmen von Vertragsbeziehungen zu jeweils größeren Unternehmen.
Weitere Informationen finden Sie hier.

Verpackungsgesetz

Am 1. Januar 2019 ist das neue Verpackungsgesetz in Kraft getreten, dessen Hauptziel die Minimierung von Verpackungsabfällen und damit verbundene Auswirkungen auf die Umwelt ist.
Zur Umsetzung der EU-Bestimmungen (Einwegkunststoffrichtlinie (EU)2019/904 sowie die novellierte Abfallrahmenrichtlinie (EG) 2008/98) wurde das Verpackungsgesetzt erneuert. Die Aktualisierung trat bereits am 3. Juli 2021 in Kraft. Die Novellierung enthält aber auch Änderungen, die erst zum 1. Januar 2022 bzw. zum 1. Juli 2022 Wirkung entfalten.
  • Zum einem betrifft dies die seit dem 1. Januar 2022 bestehende Nachweispflicht hinsichtlich der Rücknahme und Verwertung von „nicht systembeteiligungspflichtigen Verpackungen“. Nicht systembeteiligungspflichtige Verpackungen sind solche, die im gewerblichen Bereich, also typischerweise nicht beim privaten Endverbraucher anfallen. Darunter fallen:
    • Transportverpackungen
    • gewerbliche Um- und Verkaufsverpackungen
    • systemunverträgliche Verkaufs- und Umverpackungen
    • Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter
    • Mehrwegverpackungen.
  • Hersteller haben seit dem 1. Januar 2022 einen Nachweis über die Erfüllung dieser Pflicht zu führen.
  • Zum anderen betrifft dies die Registrierungspflicht im Verpackungsregister (LUCID). Ab dem 1. Juli 2022 besteht auch für Letztvertreiber die Pflicht, sich bei LUCID zu registrieren. Letztvertreiber von Serviceverpackungen sind diejenigen, die Serviceverpackungen (Coffee-to-go-Becher, Tragetaschen oder Frischhaltefolien) mit Ware befüllen. Das Register soll die Organisation, Durchführung und Kontrolle des Verpackungsgesetzes erleichtern.
Nachfolgende Tabelle zeigt die einzelnen Änderungen in Kürze auf:
Seit 1.1.2022
  • für Hersteller und Vertreiber von nicht systembeteiligungspflichtigen Verpackungen besteht eine Nachweispflicht über die Erfüllung der Rücknahme und Verwertungsanforderungen, Frist für Erstellung der Dokumentation: 15.5. des Folgejahres
    • Anpassung der AGBs könnte notwendig sein
    • Einführung eines Selbstkontrollsystems und Vorhalten finanzieller und organisatorischer Mittel
  • erweiterte Pfandpflicht; bis zum 30.6.2022 gilt eine Übergangsfrist für „Altbestände“
Ab 1.7.2022
  • Pflicht für Letztvertreiber von Serviceverpackungen zur Registrierung bei LUCID
  • Pflicht für sämtliche Hersteller von Verpackungen, sich bei LUCID zu registrieren; darunter fallen dann auch nicht systembeteiligungspflichtige Verpackungen.
  • Ausnahmen von der Registrierungspflicht bestehen für
    • Hersteller von (noch) unbefüllten Verpackungen sowie für
    • Hersteller von Verpackungen, die nachweislich nicht in Deutschland an den Endverbraucher abgegeben werden.
  • Pflicht zu Angaben zur Pfandpflicht bei LUCID
  • Pflicht zur Überprüfung von Lieferanten, ob auch diese die Pflichten einhalten

Nachhaltigkeitsbericht

  • Seit 2017 besteht, durch die Umsetzung der EU CSR-Richtlinie, die Pflicht bestimmter Unternehmen einen Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen
  • Diese Pflicht besteht gem. § 289b Abs. 1 HGB für große Kapitalgesellschaften gem. § 267 Abs. 3 HGB, die kapitalmarktorientiert sind im Sinne des § 264d und sie im Jahresdurchschnitt mehr als 500 Arbeitnehmer beschäftigen
  • Ausnahmen sind in § 289b Abs. 2 und 3 HGB geregelt
  • In dem Bericht sind nicht-finanzielle Faktoren der Gesellschaft zu schildern, wie Umwelt- und Arbeitnehmerbelange
  • auf EU-Ebene gibt es derzeit Vorschläge zur Anpassung der Richtlinie, die bei Annahme und anschließender Umsetzung zu einer Ausweitung der Berichtspflicht führen könnte

Geldwäscheprävention

Informationen zur Geldwäscheprävention finden Sie hier.
Stand: März 2022