Russland

EU beschließt 14. Sanktionspaket gegen Russland

Mit dem Paket sendet die EU ein deutliches und starkes Signal der Geschlossenheit und der anhaltenden Unterstützung für die Ukraine und ihre Bevölkerung.

Europaflagge © via www.pixabay.com
Neue Russland-Sanktionen mit neuer Verordnung

Der Europäische Rat hat am 27. Mai 2024 mit der EU-Verordnung 2024/1485 als Reaktion auf die zunehmend repressive Politik der russischen Behörden eine neue zusätzliche Sanktionsregelung eingeführt.

Vereinbarung zur Verhinderung von Umgehungslieferungen nach Russland

Die Zollbehörden von Estland, Lettland, Litauen, Finnland und Polen unterzeichneten eine gemeinsame Vereinbarung, mit der durch die einheitliche Umsetzung regionaler Sanktionen Umgehungslieferungen nach Russland und Belarus verhindert werden sollen.

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EU beschließt 13. Sanktionspaket gegen Russland

Die EU hat zum zweiten Jahrestag des russischen Angriffs auf die Ukraine ein 13. Sanktionspaket gegen Russland verabschiedet. Es beinhaltet weitere Einschränkungen des russischen Zugangs zu Militärtechnologie, z. B. zu Drohnen.

Grafische Darstellung Wage, eines Buches und Gesetzeshammer. © pixabay
Russlandsanktionen: Auswirkungen auch auf Unternehmen ohne Russlandgeschäft - Leitfaden

Insbesondere das 11. und 12. Sanktionspaket gegen Russland enthalten Regelungen, die auch Unternehmen betreffen, die kein Russland-Geschäft (mehr) betreiben. Gemeint sind hier die sogenannte Hinweispflicht für Jedermann und die No-Russia-Klausel.

EU beschließt 12. Sanktionspaket gegen Russland

Dieses Paket umfasst insbesondere die Aufnahme weiterer natürlicher Personen und Unternehmen aus Russland in die Sanktionsliste sowie neue Ein- und Ausfuhrverbote, die in enger Zusammenarbeit mit den G7-Partnern umgesetzt werden.

11. Sanktionspaket gegen Russland in Kraft

Die Kommission begrüßt die Annahme des 11. Sanktionspakets gegen Russland durch den Rat. Aufbauend auf den Erkenntnissen, die im Laufe des vergangenen Jahres in der Praxis gewonnen wurden, wird mit diesem Paket sichergestellt, dass die EU-Sanktionen gegen Russland besser um- und durchgesetzt werden.

Nachweispflicht für Eisen- und Stahlimporte im Rahmen des 11. Sanktionspaketes (EU) 833/2014 gegen Russland

Im Rahmen der Verordnung (EU) 833/2014 Artikel 3g unterliegen die in Anhang XVII aufgeführten Eisen- und Stahlerzeugnisse mit Ursprung in Russland ab dem 30. September 2023 einem Einfuhr-, Kauf- und Beförderungsverbot.

Russische Gegensanktionen beschlossen

Die russische Regierung hat als Reaktion auf die EU-Sanktionen Gegensanktionen beschlossen. Carnet-Waren sind vom Ausfuhrverbot ausgenommen.

Keine Carnets ATA für Russland und Belarus

Aufgrund der EU-Finanzsanktionen können bei Carnet-Ausfällen keine Bürgschaftszahlungen nach Russland und Belarus erfolgen.

Meistbegünstigungsstatus Russlands beendet

Die Europäische Union behandelt in Zusammenarbeit mit den G7-Ländern und anderen Partnern Russland seit dem 15. März nicht mehr als Meistbegünstigte Nation im Rahmen der WTO.

Russlandgeschäft absichern

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