EU beschließt 14. Sanktionspaket gegen Russland

Die Europäische Kommission hat die Annahme des 14. Sanktionspakets gegen Russland durch den Rat der EU-Staaten begrüßt. Es geht Durchsetzungsprobleme an und enthält neue Maßnahmen unter anderem im Bereich Flüssigerdgas (LNG) sowie Sanktionen gegen Schiffe, die den Krieg Russlands gegen die Ukraine unterstützen. Mit dem Paket sendet die EU ein deutliches und starkes Signal der Geschlossenheit und der anhaltenden Unterstützung für die Ukraine und ihre Bevölkerung.
Das 14. Paket sieht im Wesentlichen Folgendes vor:

LNG und Schiffe

  • In Bezug auf Flüssigerdgas werden alle künftigen Investitionen in LNG-Projekte, die in Russland im Bau sind, sowie Ausfuhren zugunsten dieser Projekte verboten. Auch wird nach einem Übergangszeitraum von neun Monaten die Nutzung von EU-Häfen für die Umladung von russischem Flüssigerdgas verboten. Außerdem verboten werden die Einfuhr von russischem LNG nach bestimmten Terminals, die nicht an das Gasfernleitungsnetz der EU angebunden sind.
  • Zum ersten Mal hat die EU eine Maßnahme erlassen, die auf bestimmte Schiffe abzielt, die zur Kriegsführung Russlands gegen die Ukraine beitragen; sie unterliegen einem Zugangsverbot zu Häfen und Dienstleistungen. Diese Schiffe können aus einem breiten Spektrum von Gründen benannt werden, z. B. aufgrund ihrer Unterstützung durch den Transport militärischer Ausrüstung für Russland, des Transports gestohlenen ukrainischen Getreides und der Unterstützung der Entwicklung des russischen Energiesektors, beispielsweise durch den Transport von LNG-Komponenten oder durch Umladungen von LNG. Diese Maßnahme richtet sich auch gegen Tanker, die Teil der Schattenflotte Putins sind und die Preisobergrenzen der EU und der Koalition für eine Preisobergrenze umgehen und dabei irreführende Transportpraktiken unter vollständiger Missachtung internationaler Standards anwenden. In der ersten Runde hat die EU 27 Schiffe in diese Liste aufgenommen. Diese Liste kann so regelmäßig aktualisiert werden, wie es erforderlich ist, um auf die sich ständig ändernde Beteiligung dieser Schiffe, die Russland dabei helfen, Krieg gegen die Ukraine zu führen, zu reagieren.

Sanktionen gegen Einzelpersonen und Organisationen

  • Insgesamt gab es 116 zusätzliche Benennungen – es unterliegen nun weitere 69 Einzelpersonen und 47 Organisationen dem Einfrieren von Vermögenswerten und, im Falle von Einzelpersonen, auch Reiseverboten.
  • Unter den sanktionierten Personen und Organisationen befinden sich unter anderem:
    • die Volga Dnepr Group und ihre Tochtergesellschaften
    • Sovcomflot, das größte russische Schifffahrtsunternehmen, mit seinem Geschäftsführer
    • das „International Children’s Center Artek“, das Lager für Kinder aus der Ukraine, auch in den rechtswidrig besetzten Gebieten, organisiert
    • die Kadyrov-Stiftung, die Umschulungsprogramme für ukrainische Kinder und Jugendliche durchführt
    • die Belarussische Republikanische Junge Union

Finanzielle Sanktionen

  • Die finanziellen Sanktionen werden erheblich verschärft, indem es EU-Banken außerhalb Russlands untersagt wird, das System zur Übermittlung von Finanzmitteilungen SPFS, das russische Äquivalent zu SWIFT, zu nutzen. Außerdem kann der Rat eine Liste nichtrussischer Drittlandsbanken erstellen, die an ein solches System angeschlossen sind; diesen Banken wird es untersagt sein, mit EU-Wirtschaftsbeteiligten Geschäfte zu machen. Schließlich wird ein Verbot von Transaktionen mit Banken und Anbietern von Kryptowerten in Russland und Drittländern eingeführt, die Transaktionen zur Unterstützung der rüstungsindustriellen Basis Russlands erleichtern. Diese neuen Sanktionen werden die Fähigkeit des Kreml einschränken, Mittel zur Finanzierung seiner Kriegsmaschine bereitzustellen.

Dual Use Güter

  • Eines der Hauptziele besteht nach wie vor darin, die russischen Einnahmen weiterhin zu begrenzen und die Ausfuhrbeschränkungen für Industriegüter und fortgeschrittene Technologie zu verschärfen. Mit dem Paket wird die Ausfuhr von weiteren neun Gütern mit doppeltem Verwendungszweck und fortgeschrittener Technologie (z. B. Mikrowellen- und Antennenverstärker, Flugdatenschreiber und geländegängige Fahrzeuge) eingeschränkt und die Ausfuhrverbote bestimmter Arten von Industrieprodukten, Chemikalien, Kunststoffen, Fahrzeugteilen und Maschinen ausgeweitet (vor der Invasion beliefen sich die EU-Ausfuhren im Jahr 2021 auf 5 Milliarden Euro). Zudem wird nun der Export sowie die Verbringung von Manganerzen untersagt.
  • Das Paket sieht auch strengere Beschränkungen für die Ausfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck und fortgeschrittener Technologie an 61 Organisationen – 28 mit Sitz in Russland und 33 mit Sitz in Drittländern – vor, die direkt oder indirekt mit dem russischen Militärkomplex in Verbindung stehen und somit zur Unterstützung des russischen Angriffskriegs beitragen. Darüber hinaus wird das Einfuhrverbot auch auf Helium ausgeweitet, das erhebliche Einnahmen für Russland generiert.

Diamanten

  • Mit dem Paket wird ferner das bereits im 12. Sanktionspaket vereinbarte Einfuhrverbot für russische Diamanten präzisiert. Es wird klargestellt, dass im Zuge des Bestandsschutzes das Verbot nicht für Diamanten gilt, die sich vor Inkrafttreten des Verbots für russische Diamanten bereits in der EU oder in einem Drittland (außer Russland) befanden oder in einem Drittland poliert oder hergestellt wurden, bevor das Verbot für russische Diamanten in Kraft trat. Ermöglicht werden auch vorübergehende Ein- und Ausfuhren von Schmuck, z. B. für Messen oder Reparaturen. Außerdem verlängert das Paket die Anpassungsfrist, nach deren Ablauf die Regelung der vollständigen Rückverfolgbarkeit für Einfuhren roher und polierter natürlicher Diamanten verbindlich wird, um sechs Monate (bis zum 1. März 2025). Darüber hinaus verschiebt es das Verbot von Schmuck, der russische Diamanten enthält, die in anderen Drittländern als Russland verarbeitet wurden, bis der Rat beschließt, das Verbot im Lichte der im Rahmen der G7 getroffenen Maßnahmen zur Umsetzung dieser Maßnahme zu aktivieren.

Schutz der Demokratie

  • Darüber hinaus umfasst das neue Paket Maßnahmen zum Schutz unserer demokratischen Prozesse und zur Bekämpfung der Einmischung Russlands, etwa das Verbot, dass politische Parteien Finanzmittel vom russischen Staat erhalten. Es umfasst auch Maßnahmen zur Stärkung bestehender Verkehrsbeschränkungen, insbesondere des Flugverbots und des Kraftverkehrsverbots.

Bessere Durchsetzung

  • Um die Möglichkeiten Russlands weiter einzuschränken, Zugang zu Gütern und Technologien zu erhalten, die Beschränkungen unterliegen, enthält dieses Paket mehrere Maßnahmen, die darauf abzielen, die Einhaltung der Vorschriften durch den privaten Sektor zu fördern, die Durchsetzung durch die zuständigen nationalen Behörden zu unterstützen und die Umgehung von Sanktionen zu verhindern, unter anderem indem ausländische Tochtergesellschaften von EU-Wirtschaftsbeteiligten kontrolliert werden.

Hintergrund

Die Sanktionen der EU sind zentraler Bestandteil der Antwort der EU auf den ungerechtfertigten militärischen Angriff Russlands auf die Ukraine, denn sie zielen darauf ab, Russland militärisch und technologisch zu schwächen, das Land von den am weitesten entwickelten Weltmärkten abzuschneiden, dem Kreml die Einnahmen zu entziehen, mit denen er den Krieg finanziert, und die Kosten für die russische Wirtschaft in die Höhe zu treiben. In dieser Hinsicht dienen die Sanktionen dem übergeordneten Ziel der EU, das darin besteht, auf einen gerechten und dauerhaften Frieden hinzuarbeiten und nicht auf einen weiteren eingefrorenen Konflikt. Ihre Auswirkungen nehmen mit der Zeit zu, je mehr die industrielle und technologische Basis Russlands ausgehöhlt wird. Zudem stellt die EU weiterhin sicher, dass ihre Sanktionen keine Auswirkungen auf die Energie-, Agrar- und Lebensmittelausfuhren aus Russland in Drittstaaten haben. Als Hüterin der EU-Verträge überwacht die Europäische Kommission die Durchsetzung der EU-Sanktionen durch die EU-Mitgliedstaaten.
Der ungewöhnlich hohe Anstieg des Handels mit bestimmten Produkten und Ländern beweist eindeutig, dass Russland gezielt versucht, die Sanktionen zu umgehen. Daher müssen wir unsere Anstrengungen zur Bekämpfung der Umgehung weiter verstärken und uns um eine noch engere Zusammenarbeit mit unseren Nachbarn bemühen. Der EU-Sonderbeauftragte für Sanktionen, David O'Sullivan, arbeitet kontinuierlich mit wichtigen Drittländern zusammen, um gegen die Umgehung von Sanktionen vorzugehen. Erste konkrete Ergebnisse sind bereits sichtbar. So werden in einigen Ländern Systeme zur Überwachung, Kontrolle und Blockade von Wiederausfuhren eingerichtet. Gemeinsam mit gleichgesinnten Partnern haben wir auch eine gemeinsame Liste der sanktionierten Güter mit hoher Priorität aufgestellt, bei denen Unternehmen besondere Sorgfalt walten lassen sollten und die Drittländer nicht nach Russland wiederausführen dürfen. Darüber hinaus haben wir für die EU eine Liste der sanktionierten wirtschaftlich kritischen Güter erstellt, bei denen Unternehmen und Drittländer besonders wachsam sein sollten.

Quelle: EU-Kommission
Stand: 26.06.2024