Neue Russland-Sanktionen mit neuer Verordnung (EU) 2024/1485 gegen Personen, die für Menschenrechtsverletzungen verantwortlich sind

Der Europäische Rat hat am 27. Mai 2024 mit der EU-Verordnung 2024/1485 als Reaktion auf die zunehmend repressive Politik der russischen Behörden eine neue zusätzliche Sanktionsregelung eingeführt. Es geht hier um die Verhinderung der systematischen Unterdrückung der Menschenrechte, der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit in Russland.
Mit der neuen Verordnung ist es möglich diejenigen, die Personen und Organisationen, die in Russland Menschenrechtsverletzungen begehen, finanziell, technisch oder materiell unterstützen, oder die mit diesen Personen und Organisationen anderweitig Umgang pflegen oder in Verbindung stehen, zu benennen und zur Rechenschaft zu ziehen.
Aktuell werden auf der Liste der Verordnung bereits zwanzig Namen (19 Personen sowie der Strafvollzugsdienst der Russischen Föderation) geführt und in der Durchführungsverordnung (EU) 2024/1488 veröffentlicht, insbesondere:
  • den Föderalen Strafvollzugsdienst der Russischen Föderation (FSIN); er ist die zentrale Behörde, die das russische Strafvollzugssystem verwaltet, das dafür bekannt ist, in großem Umfang und systematisch politische Gefangene in Russland auszunutzen und zu misshandeln. Als föderale Agentur ist der FSIN zuständig für die Straflager, in denen der russische Oppositionspolitiker Alexej Nawalny aufgrund politisch motivierter Anschuldigungen festgehalten wurde und wo er letztendlich am 16. Februar 2024 verstarb
  • mehrere Richter, Staatsanwälte und Angehörige der Justiz, die an der Inhaftierung und in letzter Folge dem Tod von Alexej Nawalny sowie der Verurteilung aufgrund politisch motivierter Anschuldigungen von Oleg Orlow, einem der am meisten geachteten und am längsten tätigen Menschenrechtsverteidiger Russlands und einer der Leiter der 2022 mit dem Friedensnobelpreis ausgezeichneten Organisation „Memorial“ (Zentrum zur Verteidigung der Menschenrechte), und der Künstlerin Alexandra Skotschilenko maßgeblich beteiligt waren.
Zusätzlich bietet die neue Sanktionsregelung auch einen Rahmen dafür, dem russischen Repressionsapparat Güter und Technologien zu verweigern, die zur internen Repression missbraucht werden können. Eine Liste dieser Güter und Technologien ist in der Verordnung enthalten und umfasst v.a.:
  • Güter der gemeinsamen Militärgüterliste,
  • Handfeuerwaffen, Munition,
  • Simulatoren für das Training im Gebrauch von Handfeuerwaffen und hierfür besonders entwickelte Software
  • Bomben und Granaten,
  • Explosivstoffe,
  • Bandstacheldraht.
  • Militärmesser, Kampfmesser und Bajonette mit einer Klingenlänge von mehr als 10 cm,
  • Herstellungsausrüstung, die besonders für die Herstellung der in diesem Anhang aufgeführten Güter konstruiert
  • sowie Ausrüstung, Technologie oder Software, die in erster Linie für die Informationssicherheit und die Überwachung oder das Abhören des Telekommunikationsverkehrs bestimmt sind.
Waren und Technologien, die nicht aufgeführt sind, aber zur Verwendung im Zusammenhang mit interner Repression in Russland bestimmt sind, fallen ebenfalls unter das Lieferverbot.

Informationen:

Quelle: EU-Verordnungen, Generalzolldirektion, Rat der Europäischen Union
Stand: 13.06.2024