Abschaltung der elektronischen Ausfüllhilfe sv.net zum 30. Juni 2024

Die elektronische Ausfüllhilfe sv.net wird zum 30. Juni 2024 endgültig abgeschaltet. Ab dem 1. Juli 2024 steht dann ausschließlich das SV-Meldeportal als Ausfüllhilfe zum elektronischen Austausch von Meldungen, Beitragsnachweisen, Bescheinigungen und Anträgen nach § 95a SGB IV zur Verfügung.
Die Übermittlung von Beitragsnachweisen an die zuständigen Krankenkassen, die Abgabe von Sofortmeldungen, die Beantragung von A-1-Bescheinigungen und der Abruf der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) sind dann nicht mehr über sv.net sondern ausschließlich über das SV-Meldeportal möglich.
Da die Anmeldung einige Zeit in Anspruch nehmen kann, sollten sich Unternehmen und Betriebe, die bisher die elektronische Ausfüllhilfe sv.net nutzen, zeitnah um die Anmeldung beim SV-Meldeportal kümmern.
Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des SV-Meldeportals.