RechtsNews

Bürokratieentlastungsgesetz IV verabschiedet

Am 26. September 2024 hat der Bundestag unter Annahme der umfangreichen Ergänzungsempfehlungen des Rechtsausschusses das Bürokratieentlastungsgesetz IV (BEG IV) verabschiedet. Zugleich stimmte die Mehrheit der Abgeordneten für einen Entschließungsantrag zu weiteren Möglichkeiten der Vermeidung von Bürokratie. Am 18. Oktober 2024 hat das BEG IV nun auch den Bundesrat passiert.
Zu den wesentlichen Punkten des BEG IV gehören vor allem die Verkürzung von Aufbewahrungspflichten für Buchungsbelege im Handels- und Steuerrecht (Artikel 1, 3 BEG IV), die Abschaffung der Hotelmeldepflicht für deutsche Staatsangehörige (Artikel 6 BEG IV) und das Ersetzen der Schriftform durch die Textform in vielen Bereichen des Gesellschafts- und des allgemeinen Zivilrechts.
Nach Angaben der Regierung sollen die Maßnahmen die Wirtschaft jährlich um rund 944 Millionen Euro entlasten. Die Opposition kritisierte das Gesetz dennoch als unzureichend.
Den Gesetzesentwurf, die angenommene Beschlussempfehlung und den Erschließungsantrag finden Sie als Dokument auf der Internetseite des Deutschen Bundestags.
Weitere Informationen erhalten Sie auch von uns, zum Beispiel in unserem Artikel Bürokratieentlastungsgesetz IV.

Nachhaltigkeitsberichterstattung: Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestages

Der Rechtsausschuss des Bundestages hat sich am 16. Oktober 2024 mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Bundestagsdrucksache 20/12787), der sogenannten CSRD, in einer Anhörung befasst.
Fast alle der zehn Sachverständigen haben die unverhältnismäßigen Berichtsanforderungen von CSRD und der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) thematisiert. Die Frage, wer den Nachhaltigkeitsbericht und unter welchen Voraussetzungen prüfen können soll, die nötige Umstellung von der Aufstellungslösung auf die Offenlegungslösung sowie eine Aussetzung beziehungsweise Reduzierung von Haftung und Sanktionen in den ersten Jahren waren unter anderem Schwerpunkte der verschiedenen Sachverständigen. Klar wurde aber auch, dass neben Nachbesserungen am Gesetzentwurf auch Änderungen an den europäischen Rechtsgrundlagen erforderlich sind. Neben Deutschland haben weitere 16 Mitgliedstaaten die sogenannte CSRD noch nicht in ihr nationales Recht umgesetzt. Die EU-Kommission hat Ende September gegen diese Mitgliedstaaten Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet.

Ressortabstimmung zum Vergabetransformationspaket eingeleitet

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat am 30.September 2024 die Ressortabstimmung für das geplante Vergabetransformationspaket eingeleitet. Am 18. Oktober 2024 wurde die Verbändekonsultation eingeleitet, obwohl die Ressortabstimmung noch nicht abgeschlossen ist. Die Kabinettsbefassung soll bereits im November erfolgen.
Das Gesetzespaket setzt sich aus folgenden Bestandteilen zusammen:
  1. Der Referentenentwurf zum Vergaberechtstransformationsgesetz (VergRTransfG)
    in Form eines Artikelgesetzes umfasst Änderungen im vierten Teil des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und in den Vergabeverordnungen (VgV, SektVO, KonzVgV, VSVgV) sowie weitere Folgeänderungen.
  2. Der Entwurf einer Allgemeinen Verwaltungsvorschrift für sozial- und
    umweltbezogen nachhaltige Beschaffung ergänzt den im VergRTransfG eingefügten § 120a GWB zur Berücksichtigung von nachhaltigen Kriterien in der öffentlichen Beschaffung.
  3. Der Entwurf zur Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) fasst diese neu.
    Neu gefasst werden sollen auch die Erläuterungen Unterschwellenvergabeverordnung.
    Die entsprechenden Änderungen der VOB/A werden währenddessen im hierfür federführenden Bundesministerium für Wohnen, Bau und Stadtentwicklung vorbereitet.
Inhaltlich geht es laut Ministerium im Wesentlichen um Folgendes:
  • Vereinfachung: Erhöhung der bzw. Einführung von Wertgrenzen für Direktaufträge sowie Vergabeverfahren ohne Teilnahmewettbewerb; maßvolle Flexibilisierung des Losgrundsatzes; Reduzierung von Nachweispflichten; Stärkung der Eigenerklärungen: Einführung eines Krisenvergaberechts; neue Möglichkeit zum Ausschluss von Unternehmen aus bestimmten Drittstaaten; Erleichterungen der öffentlich-öffentlichen Zusammenarbeit; höhere EU-Schwellenwerte für Bundesoberbehörden.
  • Soziale und umweltbezogene Nachhaltigkeit: neue Zentralnorm zur verbindlicheren Berücksichtigung von nachhaltigen Kriterien; kurze Nachhaltigkeitslisten mit besonders geeigneten Produkten zur verpflichtenden Berücksichtigung: Überführung der Negativliste aus der AW Klima;
  • Digitalisierung: Digitalisierung auch der Nachprüfungsverfahren; Ermöglichung von Direktaufträgen über Online-Marktplätze; neue einheitliche Bekanntmachungsplattform auch für die Unterschwelle;
  • Innovation, Start-ups und Mittelstand: Ermöglichung von Direktaufträgen an junge oder gemeinwohlorientierte Unternehmen für innovative Leistungen; Stärkung von jungen, kleinen und mittleren Unternehmen durch stärkere Berücksichtigung ihrer Umstände; Stärkung von Nebenangeboten.
Die DIHK hat trotz der Kürze der Stellungnahmefrist eine ausführliche und sehr kritische Stellungnahme abgegeben. Fazit:
  • Weiterer Bürokratisierungsaufbau statt -abbau durch die Bundesregierung: Das Vergaberecht wird zum nächsten Testfall für die Ernsthaftigkeit des Willens zur Entlastung der Unternehmen.
  • Zielverfehlung: Es geht um Vereinfachung und Praktikabilität des Vergaberechts, nicht darum, Aufträge dem Markt zu entziehen - die Anhebung der Schwellenwerte ist insoweit verfehlt.
  • Nachhaltigkeit und soziale Ziele überfrachten das Vergaberecht: So wichtig diese Ziele sind, die Art und Weise ihrer nunmehr zwingenden Berücksichtigung im Vergaberecht dient ihnen nicht, sondern führt zu erheblichen Schwierigkeiten in der Praxis.
Parallel wird zudem der Referentenentwurf eines Bundestariftreuegesetzes diskutiert.
Danach sollen Unternehmen, die öffentliche Aufträge des Bundes erhalten möchten, nachweisen müssen, dass sie ihre Beschäftigten nach den für ihre Branche geltenden Tarifverträgen bezahlen. Ausreichen soll insoweit eine einfache und unbürokratische Erklärung.
Auch hier ist die Ressortabstimmung noch nicht abgeschlossen. Die Verbändekonsultation wurde – diesmal vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales – dennoch am 22. Oktober 2024 eingeleitet.
Die DIHK hat auch hierzu eine sehr kritische Stellungnahme abgegeben. Fazit:
  • Mehr Bürokratie: Das Vergaberecht wird immer komplexer, unübersichtlicher und bürokratischer. Der erhebliche Bürokratieaufbau durch das Tariftreuegesetz schadet dem Wirtschaftsstandort zusätzlich.
  • Weniger Wettbewerb: Das Gesetz wird absehbar zu geringer Teilnahme an Ausschreibungen führen, insbesondere von kleinen und mittleren Unternehmen. Damit steigt das Risiko höherer Kosten für die staatlichen Auftraggeber zu Lasten der öffentlichen Haushalte.
  • Irreführende Verfahrensbezeichnung: Effizienzvorteile der vergaberechtlichen Präqualifizierung werden gefährdet.

Rechtspolitische Themen in den Mission Letters der designierten EU-Kommissare: Der EU-Binnenmarkt und ein neuer Ansatz für die Wettbewerbspolitik im Fokus

Aus rechtspolitischer Sicht enthalten die an die designierten EU-Kommissare adressierten Mission Letters der wiedergewählten Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen vom 17. September 2024 die zu erwartenden Kernaussagen ihrer bereits im Juli vorgestellten politischen Leitlinien. Insgesamt lässt sich feststellen, dass unter der Leitidee der „grünen und digitalen Transformation“ der Kommission eher gesellschaftspolitische als marktorientierte Handlungen zum Ziel gesetzt werden. Die Leitlinien sind eng mit dem im April 2024 veröffentlichten Bericht Enrico Lettas zur Zukunft des Binnenmarktes sowie mit dem im September vorgestellten Bericht Mario Draghis zur Zukunft der europäischen Wettbewerbsfähigkeit verzahnt.

A. Exekutiv-Vizepräsident für Wohlstand und Industriestrategie: Entwicklung einer neuen horizontalen Strategie für den Binnenmarkt

Der neue Exekutiv-Vizepräsident für Wohlstand und Industriestrategie wird für die Generaldirektion Industrie, KMU und Binnenmarkt (DG Grow) zuständig sein. Der von Frankreich nominierte Stéphane Séjourné wird von der Kommissionspräsidentin damit beauftragt, unter anderem die sogenannte „horizontale Strategie“ für den EU-Binnenmarkt zu entwickeln. Damit ist eine Strategie für einen modernisierten und vertieften Binnenmarkt gemeint, welcher die grenzüberschreitende Erbringung von Dienstleistungen und den grenzüberschreitenden Verkehr von Waren fördert. Die bereits existierenden Vorschriften sollen umgesetzt werden. Barrieren im Binnenmarkt gelte es zügiger abzubauen. Zudem soll er den Bedarf für einen „Single Market Barriers Prevention Act“ mit noch unklarem Inhalt prüfen.

Zum Aufgabenkatalog des designierten Exekutiv-Vizepräsidenten für Wohlstand und Industriestrategie Séjourné gehört ebenfalls die Überarbeitung der Richtlinie 2014/24/EU über die öffentliche Auftragsvergabe, mit dem Ziel, die „Versorgungssicherheit“ für bestimmte wichtige Dienstleistungen, Produkte und Technologien zu gewährleisten. Gleichzeitig seien die Vorschriften zu vereinfachen und der Verwaltungsaufwand zu verringern. Es soll aus Sicht der Kommissionspräsidentin ermöglicht werden, bei der öffentlichen Beschaffung in bestimmten strategischen Sektoren und Technologien europäischen Produkten den Vorzug (buy european) zu geben.

B. Exekutiv-Vizepräsidentin für einen sauberen, gerechten und wettbewerbsfähigen Übergang: Auftrag zur Modernisierung der Wettbewerbspolitik

Die von Spanien nominierte designierte Exekutiv-Vizepräsidentin für einen sauberen, gerechten und wettbewerbsfähigen Übergang, Teresa Ribera Rodríguez, soll das Wettbewerbsportfolio betreuen und durch ihre Arbeit zu einem neuen Ansatz für die Wettbewerbspolitik beitragen. Nach der Vision der Kommissionspräsidentin solle die Wettbewerbspolitik unter anderem die wachsende Bedeutung der Resilienz angesichts geopolitischer und anderer Bedrohungen der Lieferketten und des unlauteren Wettbewerbs durch Subventionen widerspiegeln.

Im Rahmen der Modernisierung der Wettbewerbspolitik solle Ribera ein Level Playing Field erhalten und gleichzeitig eine weitere Vereinfachung der staatlichen Beihilfen anstreben. Der Fokus soll auf die am stärksten wettbewerbsverzerrenden Beihilfen gesetzt werden, die allerdings politisch und nicht wirtschaftlich definiert werden. Im Rahmen des Clean Industrial Deals wird Ribera dazu angehalten, einen neuen Beihilferahmen zu entwickeln, um die industrielle Dekarbonisierung voranzutreiben, den Ausbau der erneuerbaren Energien zu beschleunigen und um ausreichende Kapazitäten für saubere Technologien sicherzustellen. Dabei soll auf die Erfahrungen mit dem Temporary Crisis and Transition Framework aufgebaut werden. Weiterhin eine zentrale Rolle spiele eine strenge Kontrolle der staatlichen Beihilfen, um Ineffizienzen bei den öffentlichen Ausgaben zu vermeiden.

In der Fusionskontrolle habe eine Überprüfung der Leitlinien zur Bewertung horizontaler Zusammenschlüsse gemäß der Ratsverordnung über die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen zu erfolgen. Aus Sicht der Kommissionspräsidenten sollen dabei die Bedürfnisse der europäischen Wirtschaft in Bezug auf Effizienz, Innovation und Resilienz angemessen berücksichtigt werden, auch angesichts eines sich geänderten Sicherheitsumfeldes. Es geht dabei letztlich um die Schaffung europäischer Champions. Aus Sicht von der Leyens soll insoweit auch die Gefahr von „Killer Akquisitionen“ durch ausländische Unternehmen angegangen werden, die darauf abzielen würden, durch die Übernahme von KMU und small-midcaps zukünftigen Wettbewerb auszuschließen.

C. Kommissar für Demokratie, Justiz und Rechtsstaatlichkeit: Eine Binnenmarktdimension für den Bericht zur Rechtsstaatlichkeit und Schutz vulnerabler Verbraucher

Der designierte Kommissar für Demokratie, Justiz und Rechtsstaatlichkeit, der von Irland vorgeschlagene Michael McGrath, wird in seinem Mission Letter von der Kommissionspräsidentin dazu aufgefordert, eine „Binnenmarktdimension“ in den Bericht zur Rechtsstaatlichkeit aufzunehmen, insbesondere, um die Probleme von grenzüberschreitend tätigen Unternehmen, vor allem von KMU, zu adressieren. Noch muss abgewartet werden, was in dieser „Binnenmarktdimension“ enthalten sein wird. Die DIHK hat sich in ihrer Umfrage zu Binnenmarkthindernissen 2024 erneut für Rechtssicherheit und Rechtsstaatlichkeit im Binnenmarkt als zentrale Standortfaktoren für grenzüberschreitende Investitionen ausgesprochen.

McGrath wird zudem damit beauftragt, die Arbeiten an der Einführung eines EU-weiten Rechtsstatuts zu leiten, um damit innovativen Unternehmen beim Wachsen zu helfen. Dies solle nach Angaben der Kommissionpräsidentin in der Form eines sogenannten „28. Regimes“ erfolgen, welches Unternehmen ermöglichen solle, von einem Satz einfacherer, harmonisierter Regeln zu profitieren. Der Ruf nach einer 28. Rechtsordnung, unter anderem im Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht, insbesondere eines harmonisierten Insolvenzrechts, kann sich jedoch nicht auf empirisch belastbare Argumente stützen: Weder wird die Notwendigkeit dargestellt noch lassen sich positive Ergebnisse vorhersagen.

Im Bereich des Verbraucherschutzes wird McGrath von der Kommissionspräsidentin darum gebeten, einen aktualisierten gemeinsamen politischen Rahmen zu entwickeln und die nächste Verbraucheragenda 2025-2030 vorzulegen. Diese solle sich insbesondere mit dem Schutz nicht definierter „vulnerabler“ Verbraucher befassen. Im Zuge dessen soll McGrath einen neuen Aktionsplan für Verbraucher im Binnenmarkt vorschlagen. Mit Fokus auf den Einfluss digitaler Technologien, soll zudem ein Digital Fairness Act entwickelt werden.

D. Anhörungen der designierten EU-Kommissare: 4.-12. November 2024

Das Europäische Parlament hat die designierten Kommissionsmitglieder zu Bestätigungsanhörungen zwischen dem 4. und 12. November 2024 vor den zuständigen parlamentarischen Ausschüssen eingeladen. Der Zeitplan der Anhörungen wurde bereits veröffentlicht und die Anhörungen selbst können über den Live-Stream des Europäischen Parlaments verfolgt werden.

Der Praxishandgeber VERGABE- UND VERTRAGSRECHT 2024 in der Buchbesprechung

VERGABE- UND VERTRAGSRECHT 2024 – Die wichtigsten Vorschriften für die Vergabe und Abwicklung öffentlicher Aufträge und zum Rechtsschutz
Praxishandgeber
von Prof. Dr. Marc Von Wietersheim, Prof. Dr. Christopher Zeiss
6. Auflage 2024 Reguvis Verlag. 600 Seiten. Kartoniert. 59 €.
Der Ratgeber verschafft einen umfangreichen Überblick über das geltende Recht im Bereich der Vergabe. Versehen mit wichtigen Praxishinweisen stellt sich der Ratgeber als praktisches Werkzeug für die tägliche Arbeit dar.
Einleitend werden die geltenden Rechtsgrundlagen für Vergabeverfahren sowohl im Oberschwellen- als auch im Unterschwellenbereich unter Bezugnahme auf den jeweiligen historischen Kontext vorgestellt. Darauf folgen die eigentlichen Vorschriften, welche im Volltext abgedruckt und mit Praxishinweisen versehen sind. Zum besseren Verständnis starten die Kapital oftmals mit Vorbemerkungen, welche in ihrem Umfang von einer Kurzübersicht über die Regelungsinhalte bis zu Erläuterungen von Begrifflichkeiten oder Ausführungen zum Zweck einer Vorschrift reichen. Zur Systematik des Vergaberechts im Unterschwellenbereich finden sich im betreffenden Abschnitt noch einmal zusätzliche ausführliche Erläuterungen. Auch auf das Wettbewerbsregister einschließlich aktueller Daten hierzu, seinem Sinn und Zweck und der Funktionsweise wird eingegangen. Der dritte Teil des Buches widmet sich dem Rechtsschutz und der vierte Teil dem Vertragsrecht, wobei nicht nur auf die VOB/B, die VOL/B und sondern auch in Auszügen auf das BGB eingegangen wird.
Der Ratgeber verschafft dem Leser eine für die tägliche Berufspraxis ausreichende Übersicht über die vorhandenen vergaberechtlichen Regelungen und ihre Systematik. Die Hinweise zu den einzelnen Vorschriften sind klar verständlich und schlüssig. Bei kniffeligen Fragestellungen hilft das Buch mit Verweisen weiter oder gibt erste hilfreiche Anhaltspunkte. Auch der Teil zum Rechtsschutz ist sehr gelungen. Hervorzuheben ist die 25 Seiten lange Einleitung, welche neben ausführlichen und sehr gut verständlichen Ausführungen auch tabellarische Übersichten über die verschiedenen Verfahren sowie hilfreiche Fragestellungen zur Selbstüberprüfung und sonstige Praxistipps enthält.
Der übersichtliche Praxisratgeber ist sowohl für die Durchführung von vergaberechtlichen Standardverfahren als auch um einen Überblick über Problemstellungen oder unbekannte Bereiche des Vergaberechts zu erhalten, sehr empfehlenswert. Der einzige Kritikpunkt ist das Fehlen eines Stichwortverzeichnisses. Dieses würden wir uns für die nächste Auflage zusätzlich wünschen.
Quelle: Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) sowie IHK Bodensee-Oberschwaben (Buchrezension)