Entsenderichtlinie für Österreich
Das Recht, als Unternehmer Arbeitnehmer in andere EU-Mitgliedsstaaten zu entsenden, folgt aus der Dienstleistungsfreiheit. Eine Entsendung liegt vor, wenn ein Arbeitnehmer während eines begrenzten Zeitraums seine Arbeitsleistung im Hoheitsgebiet eines anderen EU-Mitgliedsstaats als desjenigen erbringt, in dessen Hoheitsgebiet er normalerweise arbeitet.
Während einer Entsendung würde der Arbeitnehmer, obwohl er im Ausland tätig ist, grundsätzlich weiter dem Recht seines Herkunftsstaates unterliegen. Dass dadurch der Umgehung von nationalen Vorschriften Tür und Tor geöffnet wird, hat der europäische Gesetzgeber in den 90ern erkannt und entsprechende Vorschriften dagegen erlassen. Die Entsenderichtlinie für Österreich sieht eine vereinfachte Meldung für den Transportbereich vor.