Verlängerung von Lkw- und Omnibusführerscheinen

In diesem Sommer wird mit einer höheren Antragsanzahl bei der Verlängerung von Lkw- und Omnibusführerscheinen gerechnet. Hintergrund ist die damalige Einführung der Befristung, welche dann alle fünf Jahre zu einer Wellenbewegung führt. Die Landratsämter raten den Antrag auf Verlängerung frühzeitig zu stellen, da es zu längeren Bearbeitungszeiten kommen wird.  
Die Fahrerlaubnis für die Fahrer von Lastkraftwagen oder Omnibussen der Klassen C, CE, D, DE, C1, C1E oder D1, D1E wird befristet für jeweils fünf Jahre erteilt und kann dann verlängert werden. Der Antrag auf Verlängerung kann frühestens sechs Monate vor Ablauf der Gültigkeit beim Landratsamt des Hauptwohnsitzes gestellt werden. Die Fahrerlaubnisklassen können, auch bei frühzeitiger Antragstellung, ab dem bisherigen Fristdatum für fünf Jahre verlängert werden, das heißt es bleibt beim bisherigen fünf Jahresrhythmus und es führt nicht zu einer Verkürzung der Gültigkeitsdauer des Führerscheins.