Die Einigungsstellen sind eine wichtige Einrichtung bei den IHKs, um wettbewerbsrechtliche Streitigkeiten außergerichtlich, kostengünstig für die Unternehmen und in der Regel recht zügig zu beenden.
Ab dem 01.01.2025 sind elektronische Rechnungen im B2B-Bereich grundsätzlich verpflichtend. Dann wird nur noch zwischen der elektronischen Rechnung (auch als E-Rechnung bezeichnet) und sonstigen Rechnungen unterschieden. Die Rechnung im PDF-Format gilt dabei nicht als elektronische Rechnung.